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Carola Stauche
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Frage von Holger L. •

Frage an Carola Stauche von Holger L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Stauche,

ich hätte da mal ein paar Fragen!
Im Internet lese ich, das vom US-Militärstützpunkt Ramstein, Angriffskriege mit US-amerikanischer Kampfdrohnen auf Irak, Afghanistan, Pakistan, Jemen, Syrien und Afrika durchgeführt wurden bzw immer noch werden! Die US-Regierung soll angeblich von deutschem Boden aus mittels Drohnen in Pakistan, Jemen und Somalia fast 5000 Menschen außergerichtlich getötet sowie über 13.000 im Afghanistan Krieg. Quelle: http://www.ramstein-kampagne.eu/
Meine Fragen sind! Ist das so ? Wann hat der Bundestag dem zugestimmt? Ist das mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

Vielen Dank

Holger Ludwig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre Frage; bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Zu Ihren Fragen:

Der Einsatz und Betrieb des US-Stützpunktes in Ramstein erfolgt aufgrund bestehender rechtlicher Vereinbarungen. Das Recht der US-Streitkräfte zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland folgt aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954, dem der Bundestag damals zustimmte. Der Aufenthaltsvertrag gilt nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags weiter. Insofern ist eine erneute Befassung des Bundestages mit dem Aufenthalt von NATO-Truppen in Deutschland nicht vorgesehen oder notwendig.

Das NATO-Truppenstatut sowie das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut regeln Rechte und Pflichten von NATO-Truppen während des Aufenthalts in Deutschland. Gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts sind die in Deutschland stationierten Streitkräfte von NATO-Mitgliedstaaten verpflichtet, deutsches Recht einzuhalten. Seitens der US-amerikanischen Regierung wird immer wieder versichert, dass jedwedes Handeln der USA von deutschem Staatsgebiet aus nach den Regeln des geltenden Rechts erfolge und Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen von Deutschland aus weder gesteuert noch durchgeführt würden.

Überdies betont die Bundesregierung, dass sie sich in einem ständigen Dialog mit den USA befindet, um auftretende Fragen klären.

Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von bewaffneten Drohnen generell verweise ich auf folgende Pressemitteilung des Bundestages zu einer Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss: http://www.bundestag.de/presse/hib/2015-12/-/399976

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche