Frage an Carola Stauche von Jürgen R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Stauche,
Danke für Ihre Reaktion auf meine Frage.
Die Möglichkeiten zur Befristung nach §14.1 TzBfG stellt niemand ernsthaft in Frage.
Absatz 2 regelt die sachgrundlose Befristung.
Sie verharmlosen das Problem mit einer Reihe von Zahlen, die ich nicht nachvollziehen kann. 2001 waren 554000 Menschen ohne Sachgrund befristet beschäftigt, 2013 waren es schon 1,3 Mio. Menschen.(Quelle:Bundesregierung)
Der Hinweis darauf, besser eine befristete Beschäftigung als keine, ist nicht hilfreich und hat einen unappetitlichen Kontext.
Halten Sie die sachgrundlose Befristung (als verlängerte Probezeit für begriffsstutzige Arbeitgeber) tatsächlich noch für zeitgemäß?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Reuß
Sehr geehrter Herr Reuß,
in meiner Antwort vom 29.08.2014 habe ich meine Position zur Thematik bereits dargelegt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Stauche