Frage an Carola Stauche von Elisabeth B. bezüglich Gesundheit
Was sagen sie zum bevorstehenden Berufsverbot aller freiberuflichen Hebammen in Deutschland? Hebammen sind ab den 01.07.15 nicht mehr Berufshaftpflichtversicherung, und dürfen dann ihren Beruf nicht mehr ausüben! Es geht nicht nur um das AUS der Hausgeburtshilfe, sondern auch das AUS für Geburtshäuser, Beleghebammen, Schwangerenbetreuung, Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung, Säuglingspflege, usw. .....!!!! Ganz Deutschland ist betroffen! Soll es keine Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft , unter der Geburt und im Wochenbett mehr geben? Was sagen sie dazu? Wir Hebamme, Frauen und Männer, Mütter und Väter, und unsere Kinder brauchen sie! Ihre Hilfe!!!! Bitte helfen sie uns im Bundestag eine Stimme zu geben.... Gehört zu werden! Es geht uns alle an!!
Sehr geehrte Frau Blecks,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 21. Februar über Facebook und vom 24. Februar über Abgeordnetenwatch. Gestatten Sie mir bitte, dass ich auf beide Nachrichten zusammen antworte.
Selbstverständlich beschäftigt mich die Situation der Hebammen in Deutschland ebenfalls, und keinesfalls will ich, dass Hebammen nicht mehr arbeiten können, weil eine Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr möglich ist. In der Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe sicherzustellen und für eine angemessene Vergütung zu sorgen. Deshalb haben wir schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Situation der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen werden.
Uns ist sehr wichtig, dass die werdenden Eltern selbst entscheiden können, ob ihr Kind daheim, in einem Geburtshaus, ambulant oder stationär in einem Krankenhaus zur Welt kommt.
Die finanzielle Situation, insbesondere von freiberuflichen Hebammen, beschäftigt uns seit längerem. Ein besonderer Augenmerk liegt hierbei auf den steigenden Berufshaftpflichtprämien und der Vergütung der freiberuflichen Hebamme.
Die Vergütung wird durch die Vertragspartner der Selbstverwaltung (Krankenkassen und Hebammen) festgelegt. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Ausgangssituation für die Verhandlungen deutlich verbessert: steigende Kosten u. a. für die Berufshaftpflichtversicherung müssen bei den Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurde eine langjährige Forderung der Hebammen umgesetzt, indem die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der seit 1913 maßgeblichen Reichsversicherungsordnung in das SGB V überführt wurden.
Die mit der Gesetzesänderung vorgesehene Berücksichtigung der Haftpflichtprämien konnte bereits zum Januar 2013 rückwirkend in die Vergütung der Hebammen aufgenommen werden. Danach stiegen die Vergütungen der Hebammen stufenweise um 15 Prozent, nachdem bereits im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammen geschlossen wurde, die die Übernahme der Kosten aus den Steigerungen der Berufshaftpflicht vorsah.
Um die steigenden Belastungen der Hebammen durch Haftpflichtprämien umfassend zu untersuchen, wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hebammenverbände einberufen. Neben der Haftpflichtversicherung wurden Fragen der Ausbildung, die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe sowie die Qualitätssicherung in der Geburtshilfe erörtert. Insbesondere zum Thema Berufshaftpflichtversicherung wurden weitere zuständige Ministerien wie das Bundesjustizministerium, das Bundesfinanzministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hinzugezogen.
Derzeit wird der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit den Hebammenverbänden abgestimmt und soll noch im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden.
Da neben der Kostenproblematik in der Berufshaftpflichtversicherung auch versicherungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen, werden wir die Vorlage des Berichtes abwarten und auf dieser Grundlage mit allen Beteiligten ein tragfähiges Konzept für die Hebammenversorgung in Deutschland arbeiten.
Ich versichere Ihnen, dass mir die Situation der Hebammen ein wichtiges Anliegen ist, und ich bin überzeugt, dass wir hier bald zu einer sinnvollen Lösung gelangen.
Sehr gern stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch in einem meiner Wahlkreisbüros zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an meinen Mitarbeiter in Saalfeld (Telefon: 03671-2747, E-Mail: buero-slf(at)carola-stauche.de), um einen Termin auszumachen.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Stauche