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Frage von Franko B. •

Frage an Carola Stauche von Franko B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stauche,

was werden Sie, ganz konkret, tun um uns Verbraucher vor den Lobbyisten der Lebensmittelbranche schützen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behrendt,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Thema „Lobbyismus“ ist ein immer wieder und sehr kontrovers diskutiertes, nicht nur in der Lebensmittelbranche. Wenn man dabei aber davon ausgeht, dass eine Lobbygruppe nichts anderes ist als eine Interessensgruppe, dann ist Lobbyismus an sich nichts Schlechtes. Derzeit (Stand: 1. November 2013) sind beim Deutschen Bundestag 2142 Verbände offiziell als Lobbygruppen gemeldet (Meldung freiwillig). Dies sind Organisationen wie der „Verband der Automobilindustrie“ und der „Bundesverband der Deutschen Industrie“, oder in Bezug auf Nahrungsmittel die „Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie“, die auch beispielsweise die Interessen von Coca Cola GmbH und Nestle vertritt (also Unternehmen, die im Bereich der Lebensmittelwirtschaft wohl am ehesten mit dem Begriff „mächtige Lobbygruppen“ assoziiert werden). Andererseits gehören auch beispielsweise der „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.“, „Bioland e.V.“, „Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.“ und „foodwatch e.V.“ zu den registrierten Verbänden. In anderen Bereichen sind unter anderem auch der „Verband alleinerziehender Mütter und Väter – Bundesverband e.V.“ und das „Whistleblower-Netzwerk e.V.“ gelistet. An diesem kleinen Ausschnitt wird deutlich, dass Lobbygruppen aus allen Bereichen des Lebens kommen. Diese Gruppen suchen das Gespräch mit der Politik, und Politiker suchen auch das Gespräch mit diesen Gruppen. Denn für Politiker ist es vor Entscheidungen über Gesetzesvorhaben wichtig, sich über alle oder zumindest möglichst viele Aspekte eines Themas zu informieren. Dafür ist es sinnvoll, sich mit Wissenschaftlern, Produzenten, Verbrauchern, Umweltschützern etc. zu treffen, um zu einer möglichst abgewogenen Entscheidung zu kommen. Wenn im Bundestag Gesetze beschlossen werden sollen, finden vorher oft Anhörungen statt, zu denen alle Fraktionen Experten einladen können.
So wird sichergestellt, dass möglichst viele unterschiedliche Meinungen zur Geltung kommen. Wichtig ist dabei, dass diese Entscheidungsfindung transparent und nachvollziehbar abläuft, und dass jeder Abgeordnete tatsächlich im Sinne von Art. 38 Grundgesetz nach bestem Wissen und Gewissen, nur seinem Gewissen unterworfen, abstimmt. Insofern kann ich Ihre generelle Kritik an Lobbyisten in der Lebensmittelbranche nicht nachvollziehen. Gern stehe ich für weiteren Austausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche

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Bernhard Staffa
Büro Carola Stauche MdB
Deutscher Bundestag
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