Frage an Carola Stauche von Roman B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Durch Roman Breier:
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE)
Geschäftsstelle:
Wittener Str. 87
44789 Bochum
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. (die-BPE)
Geschäftsstelle:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Sehr geehrte Frau Stauche,
vor der Bundestagswahl 2013 möchten wir,
der BPE e.V. (1)
und die-BPE e.V. (2),
Ihnen als Kandidatin Gelegenheit geben, sich zu folgenden fünf Fragen zu äußern, die zum Teil unsere Grundrechte und Interessen zentral betreffen:
• Setzen Sie sich für eine bedingungslos folter- (3) und gewaltfreie Psychiatrie ein?
• Setzen Sie sich für eine Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze ein, wie es die Behindertenrechtskonvention fordert?
• Verhindern Sie jeden Versuch, rechtliche Betreuung zu einem Ausbildungsberuf zu machen, weil Qualität nur durch Abschaffung der Zwangsbetreuung gesichert werden kann?
• Setzen Sie sich für eine Todesfallstatistik aller psychiatrisch Behandelten ein?
• Setzen Sie sich für mehr Geld für die Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener ein?
Wir wollen für unsere Mitglieder, Unterstützer und die interessierte Öffentlichkeit die Anworten als "/Wahlprüfsteine/" publizieren. Wir werden auch eine Wahlempfehlung daraus ableiten.
Deshalb bitten wir Sie, uns bis spätestens 6.9.2013 Ihre persönliche Antwort zukommen zu lassen, bitte auch als E-Mail an die Absenderadresse (4). Wenn Sie uns nicht antworten sollten, erlauben wir uns davon auszugehen, dass Ihnen das Interesse an diesen Themen fehlt und Ihre ausbleibende Antwort als 5 "/Nein/" auf unsere Fragen zu werten.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand des BPE: Johannes Georg Bischoff und Matthias Seibt
Der Vorstand von die-BPE: Roman Breier, Uwe Pankow, Rene Talbot
(1) BPE e.V.:
http://www.bpe-online.de/
(2) die-BPE e.V.:
http://www.die-bpe.de/
(3) Zum Folterbegriff aus Frage Nummer Zwei:
http://www.folter-abschaffen.de/
(4) Absenderadresse:
kandidatenwatch@gmx.de
Sehr geehrter Herr Breier, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Fragen.
zu 1.: Im ersten Artikel unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Von diesem Grundsatz gehen alle weiteren Regelungen aus, und haben sich diesem Grundsatz unterzuordnen. Schon hier wird deutlich, dass Folter und Gewaltanwendung dementsprechend auch in der psychiatrischen Behandlung verboten sind.
Wenn es von ärztlicher Seite Zwangsmaßnahmen geben sollte, so muss dies immer nach Recht und Gesetz und sorgfältiger Abwägung geschehen und muss überprüft werden. Das bedeutet beispielsweise, dass eine stationäre Unterbringung gegen den Willen des Patienten nur möglich ist, wenn ansonsten massive Gesundheitsgefährdung drohen würde, die Unterbringung nicht noch mehr Schaden anrichten würde, und dies durch das Betreuungsgericht geprüft wurde. Eine andere Sachlage liegt vor im Fall der Landesgesetze für psychisch Kranke; doch auch hier muss die Unterbringung im Einklang mit verfassungsrechtlichen Anforderungen stehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 zum baden-württembergischen Unterbringungsgesetz zeigt, dass die Sensibilität für dieses Thema da ist und die Justiz ihre Kontrollfunktion wahrnimmt.
zu 2.: Der Staat ist dafür verantwortlich, Gesundheit und Leben seiner Bürger zu schützen. Im Falle von Selbst- und/oder Fremdgefährdung kann und muss der Staat daher eingreifen. Das hat aber nichts mit „psychiatrischen Sondergesetzen“ zu tun.
zu 3.: Ein Ausbildungsberuf „Berufsbetreuer“ ist meines Wissens nicht geplant und erschiene mir auch nicht sinnvoll, da die meisten Betreuungen ehrenamtlich, zumeist über Familienmitglieder laufen.
zu 4.: Das Statische Bundesamt erfasst bereits heute die Todesursachen nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) die Todesursachen.
zu 5.: Ich bin sehr dafür, Selbsthilfegruppen zu stärken, da sie wichtige und wertvolle Arbeit leisten. In § 20c Sozialgesetzbuch V ist auch bereits eine finanzielle Förderung festgelegt. Das müssen wir unbedingt erhalten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carola Stauche