Frage an Carola Stauche von Jens-Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ihre Abstimmung zur Reform des Bundestagswahlrechts
Sehr geehrte Frau Stauche,
das Bundesverfassungsgericht hat am 24.07.2012 die Reform des Bundestagswahlrechts für nicht Grundgesetzkonform erachtet und das Wahlrecht für ungültig erklärt.
Sie haben in der Abstimmung für diese Reform gestimmt.
Mich würde einfach persönlich interessieren, wie sich das eigentlich anfühlt, wenn man als gewählte Vertreterin des Volkes für etwas gestimmt hat, was den Grundpfeilern unseres Staates widerspricht.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Jens-M. Ruppelt
Sehr geehrter Herr Ruppelt,
jeder Abstimmung, welche ich bisher im Deutschen Bundestag getroffen habe, ist ein langer Entscheidungsprozess vorausgegangen. Das heißt, auch im Fall der Wahlrechtsänderung habe ich mir die Argumente welche dafür, aber auch die, die dagegen gesprochen haben angeschaut und abgewogen, bevor ich zu einer Entscheidung gekommen bin. Gerade in dem hochkomplexen Thema Wahlrecht gab es wissenschaftliche Gutachten von externen Rechtsgelehrten, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sind als später das Bundesverfassungsgericht. Auf dieser Grundlage basierend habe ich mich entschieden dem Antrag zuzustimmen. Natürlich ist es auch für mich persönlich schade, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, als die oben genannten Gutachter. Es wirft mich aber nicht aus der Bahn und bringt mich nicht von meinem Weg ab, mir zu jeder Abstimmung meine eigene, persönliche Meinung zu bilden und nach dieser abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Stauche