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Carola Stauche
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Frage von Markus H. •

Frage an Carola Stauche von Markus H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Stauche,

ich wende mich an Sie als Vertreterin Thüringens im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Aus der "Süddeutschen Zeitung" habe ich davon erfahren, dass die EU die Grenzwerte für radioaktiv belastete Nahrungsmittel aus Japan zum Teil erheblich gelockert hat.

(Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wissen/atomkatastrophe-in-japan-eu-schwaecht-grenzwerte-fuer-verstrahlte-lebensmittel-ab-1.1079258 )

Drei Aspekte sind mir absolut unverständlich:

Warum wurden die Grenzwerte überhaupt verändert? Welchem Verbraucher in Deutschland dient dies zu welchem Vorteil?

Wenn die nun gelockerten angeblich immer noch in einem für die Gesundheit der Verbraucher harmlosen Rahmen liegen - heißt das, dass die bisherigen strengen Grenzwerte fachlich unbegründet waren?

Warum erhält die Bevölkerung diese Informationen nur auf der Grundlage der Recherchen von Verbraucherschutzorganisationen wie foodwatch und dem Umweltinstitut München? Wenn gute Gründe für die Lockerung der Grenzwerte sprächen - warum informiert dann nicht das Verbraucherschutzministerium aktiv dazu?

Ich bitte Sie um Stellungnahme - vielen Dank!

Freundliche Grüße aus Erfurt

Markus Hollmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Strahlengrenzwerte für japanische Lebens- und Futtermittelimporte vom 31. März.

Zuerst einmal möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keineswegs eine Lockerung der Grenzwerte vorgenommen haben bzw. vornehmen werden. Im Gegenteil. Lebensmittel aus den vom Reaktorunglück betroffenen Regionen dürfen nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan zuvor vollständig kontrolliert und zertifiziert wurden. In Deutschland werden die Waren außerdem von den zuständigen Länderbehörden und dem Zoll nochmals nachkontrolliert, ehe sie für den Warenverkehr zugelassen werden.

Bisher gab es keinen Anlass für Grenzwertkontrollen bei japanischen Lebensmittelimporten. Das Reaktorunglück verlangt nun eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen für die Einführung von japanischen Lebensmitteln. Unter Federführung der Bundesministerin Ilse Aigner setzen wir uns nun für eine europaweite Anpassung der Einführungskontrollen ein.

Ihre Bedenken bezüglich der Informationstransparenz kann ich ein Stück weit gut verstehen. Mit den aktuell geltenden Grenzwerte sind die Menschen in Deutschland nach übereinstimmender Einschätzung von den zuständigen Fachbehörden und dem Bundesamt für Strahlenschutz zwar umfassend vor gesundheitlichen Risiken geschützt, jedoch rufen unterschiedliche nationale Grenzwerte Unsicherheit und Misstrauen hervor. Nun muss es darum gehen, durch europaweit einheitliche Grenzwerte eine nachvollziehbare Verbraucherschutzprävention voranzutreiben, um so Unsicherheiten und Ängsten bei den Menschen vorzubeugen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) setzt sich bei der EU-Kommission in Brüssel also für die Vereinheitlichung der EU-Grenzwerte in Lebens- und Futtermitteln aus Japan ein. Unterschiedliche nationale Regelungen sind sowohl vor dem Hintergrund des freien Warenverkehrs in Europa, als auch mit Blick auf einen vorbeugenden Verbraucherschutz, meines Erachtens nicht zielführend, deshalb halte ich ein europaweit abgestimmtes Vorgehen für unbedingt notwendig. Das BMELV nimmt die Reaktor-Katastrophe in Japan also zum Anlass, auf europaweit einheitliche Höchstmengen zu drängen, die sich bei allen Stoffen an den niedrigsten, also sichersten, Grenzwerten orientieren.

Ich möchte nochmals unterstreichen, dass wir die Sicherheitsmaßnahmen erheblich verschärfen. Nun muss es uns, im Sinne eines transparenten Verbraucherschutzes, gelingen, europaweit einheitliche Strahlengrenzwerte festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche