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Carola Stauche
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Frage von Johann E. •

Frage an Carola Stauche von Johann E. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stauche,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.01. zu meiner Anfrage von 10.01. zum Dioxinskandal.
Allerdings hat mich ein Satz in Ihrer Antwort stutzig werden lassen.
Sie schrieben Folgendes: "Da in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung gilt, sind Judikative, Exekutive und Legislative strikt voneinander getrennt. "
Wie kommen Sie zu dieser Aussage, wo doch gerade die Judikative unter einer zunehmenden Einflussnahme der Exekutive (also der Regierung) leidet? Sicher ist Ihnen bekannt, dass z.B. der Generalbundesanwalt gegenüber dem Justizministerium weisungsgebunden ist.
Und sicher kenne Sie die bedenklichen Vorgänge, die sich am 3. Oktober 2001 bei einer Sitzung verschiedener Behörden und Regierungsstellen mit dem ehemaligen Generalbundesanwalt Kay Nehm zugetragen haben.
Sicher wissen Sie auch, dass der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung seit langem die Unabhängigkeit der Judikative, wie im Grundgesetz festgelegt, fordern.
Wie also kommen Sie zu einer solchen Aussage?

Mit freundlichen Grüßen
Johann Erler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Erler,

"die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Artikel 20 Grundgesetz verankert. Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen." Lehrbuchsätze wie dieser lassen mich zu meiner Aussage kommen. Für eine weitere Rechts- und Verfassungsphilosophische Diskussion stehe ich nicht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche