Portrait von Carola Stauche
Carola Stauche
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Carola Stauche zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard S. •

Frage an Carola Stauche von Gerhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Stauche,

Als Angehöriger Ihres Wahlkreises erlaube ich mir, mich mit einem Anliegen an Sie zu wenden.

Kürzlich wurde ich auf die Internet-Seite des “Büros für antimilitaristische Maßnahmen (BamM)” hingewiesen, zu der ich der Meinung bin, dass der Inhalt dieser Seite gänzlich unmoralisch und teilweise verfassungsfeindlich ist bzw. sogar eine Straftat darstellt.
Der Link zur o.g. Internet-Seite lautet: www.bamm.de , insb. www.bamm.de/ueber-uns/bamm

Bei allem Respekt gegenüber unserem Grundgesetz, das das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äussern und verbreiten garantiert, aber der Inhalt dieser Web-Seite kann in meinem Verständnis nicht rechtmässig sein.
Letztenendes besagt das GG auch, dass die Meinungsfreiheit ihre Schranken in dem Recht der persönlichen Ehre findet.
Der Inhalt o.g. Web-Seite ist entwürdigend und ein Angriff auf die Ehre aller Soldaten der Bundeswehr.
Als ehemaliger Berufssoldat fühle ich mich in meiner Würde angegriffen.

Wenn ich mich nicht irre, so ist “Wehrkraftzersetzung” i.S. des Verfassers o.g. Internet-Seite eine ‘Straftat gegen die Landesverteidigung’, insb. wegen ‘Störpropaganda gegen die Bundeswehr’.
Ich kann nicht beurteilen, ob des Verfassers Aussage bzgl. “Vaterlandsverrat” den Tatbestand des ‘Landesverrates’ darstellt, so ist sie aber zumindest als verfassungsfeindlich zu werten.

Meines Wissens wurde diese Internet-Seite bereits mehrfach beanstandet und an die Behörden gemeldet.

Um meine weitere Vorgehensweise festlegen zu können, bitte ich Sie hiermit freundlichst um Stellungnahme zu folgenden Punkten:

1) Wie bewerten Sie die Seite im rechtlichen Sinne ?
2) Wie bewerten Sie die Seite persönlich ?
3) Ist Ihnen bekannt, ob gegen die Betreiber dieser Internet-Seite bereits
Ermittlungs- oder Strafverfahren eingeleitet wurden ?

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen recht herzlich im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüssen,
Gerhard Sittig

Portrait von Carola Stauche
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sittig,

ich bitte meine verspätete Antwort zu entschuldigen, möchte Ihnen diese jedoch nicht schuldig bleiben. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann.

Es steht für mich außer Frage, dass die Webpräsenz der BamM grenzwertig ist. Das von Ihnen genannte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 GG bildet eine der Grundlagen jeder Demokratie. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Medien, wie Internetseiten zu. Sie sind als freie und unzensierte Informationsquellen eine Basis für Meinungsbildung. Gemäß Art.5 Abs.2 GG findet das Recht auf freie Meinungsäußerung seine „Schranken [...] in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Wie Sie richtig geschrieben haben, gibt es Grenzen, wo Menschen beleidigt werden.

Es ist mehr als widerwärtig, dass in der Vergangenheit auf BamM.de zum Feiern für jeden getöteten deutschen Soldaten aufgerufen wurde. Derartige Aufrufe sind auf der besagten Internetseite derzeit nicht mehr zu finden. Meines Erachtens gibt es aktuell keine Inhalte, die mit Art.5 Abs.2 GG in Konflikt stehen.

Bei der vorliegenden Problematik, der konstitutiven Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für das demokratische Gemeinwesen auf der einen Seite und dem Recht der Ehre auf der anderen, ist juristisch vieles umstritten, gegenseitig wechselseitig abzuwägen und nicht ohne Weiteres kurz und knapp zu erklären. Um dem Problem juristisch gerecht zu werden, müsste man ein mehrseitiges Gutachten schreiben! Dennoch möchte ich Ihnen meinen Unmut über BamM versichern. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn diese Seite aus dem Internet verschwinden würde. Die dort vorgetragenen Ziele, insbesondere das „Ansehen der BRD und ihrer Armee herabsetzen“ zu wollen, lehne ich vollkommen ab. Die Internetseite der BamM sollte mit äußerster Vorsicht beobachtet werden. Die strafrechtliche Überprüfung, wie im Frühjahr diesen Jahres geschehen, betrachte ich als angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche