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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Sammy S. •

Würden Sie zum jetzigen Zeitpunkt der Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AFD zustimmen?

Sehr geehrte Frau Wegge,

nach §43 Abs. 1 BVerfGG ist der Bundestag in der Lage einen Antrag auf Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht zu senden, ob eine Partei verfassungswidrig ist. Würden sie nach dem aktuellen Stand der Dinge ein solches Verfahren unterstützen, bzw. im Falle einer Abstimmung im Bundestag für einen solchen Antrag stimmen?

Freundliche Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.

herzlichen Dank für Ihre Mail zum Umgang mit der AfD. Derzeit wird an vielen Stellen über die verschiedenen Werkzeuge unserer wehrhaften Demokratie diskutiert. Auch in der Öffentlichkeit ist der Umgang mit der AfD ein immer präsenteres Thema. Als stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe „Strategien gegen Rechtsextremismus“ in der SPD-Bundestagsfraktion möchte ich Ihnen gerne meine Position mitteilen.

Ob in der Stadt oder auf dem Land, ob in Ost oder West, ob organisiert oder latent – der Rechtsextremismus ist seit vielen Jahren die größte Gefahr für unsere Demokratie. Seit einigen Jahren erkennen wir das nun endlich auch politisch an.

Die AfD wird seit 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt werden die AfD-Landesverbände vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Das gilt auch für Vorfeld- und Parteiteilorganisationen in anderen Bundesländern. Immer mehr Rechtsextremist*innen sitzen aufgrund der AfD in den Parlamenten. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, so ist es unsere demokratische Verantwortung, diese Partei zu bekämpfen. Dies muss mit den Mitteln des Rechtsstaats erfolgen. Dazu gehören Art. 18 GG und Art. 21 GG.

Die Möglichkeit einen Antrag nach Art. 18 GG oder nach Art. 21 auf Prüfung der Verfassungskonformität einer Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen ist wesentlicher Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben diese Möglichkeit im Lichte des Dritten Reiches geschaffen. Sie wollten uns damit eine Maßnahme an die Hand geben, die wir nutzen können, wenn die antidemokratischen Kräfte in Deutschland wieder erstarken. Als Sozialdemokratie stehen wir außerdem in der Tradition gegen Faschismus zu kämpfen. Damals wie heute.

Daher ist für mich klar: Sollte die AfD die hohen Hürden eines Prüfantrags erfüllen, dass dieser dann auch gestellt werden muss. Trotzdem sind diese Instrumente nicht leichtfertig einzusetzen und sollten meiner Meinung nach von einer breiten Mehrheit in der Gesellschaft und in den Parlamenten getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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