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Frage von Maximilian B. •

Wird es eine amnestie für schon verhängte strafen wegen besitzes von Cannabis geben? Und werden dieee Einträge automatisch gelöscht und sodass man z. b. wieder seinen Beruf als Erzieher ausüben kann?

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Antwort von
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Lieber Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir nehmen insgesamt eine neue Risikobewertung in Bezug auf Cannabis vor. Der Gesetzentwurf setzt im Lichte dieser Neubewertung den Besitz bis zu einer bestimmten Menge straffrei, egal aus welcher Bezugsquelle das Cannabis stammt. Damit geht zudem einher, dass sich auch das Unwerturteil über den Besitz in diesen Mengen ändert. Um damit das erfahrene Unrecht wiedergutzumachen, können die verhängten Strafen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Dies führt auch dazu, dass etwaige Berufsverbote oder Einschränkungen in der Berufswahl entfallen.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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