Wird durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) auch THC und natürliche Bestandteile der Cannabispflanze verboten
Sehr geehrte Frau Wegge,
was hat das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) auf sich?
Wird THC und weitere natürliche Bestandteile der Cannabispflanze verboten.
Das heißt nach dem CanG wird der Anbau und Besitz nicht erlaubt sein.
Können Sie dazu bitte Stellung nehmen.
Vielen Dank.
Lieber Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich versuchen will im Folgenden zu beantworten: Durch das Cannabisgesetz haben wir bewusst den Konsum und das Anbauen von Cannabis entkriminalisiert und ermöglicht. Doch leider sehen wir, dass vor allem synthetische Wirkstoffe weiterhin im Umlauf sind und wir dies als sehr problematisch erachten.
Substanzen, die in sogenannten Legal High-Produkten enthalten sind, werden laufend neu chemisch entwickelt, aber nicht laufend in das BtMG aufgenommen. Um nicht jeden neu aufkommenden Wirkstoff einzeln einstufen zu müssen, wurde 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt, womit (im Gegensatz zum BtMG) ganze Stoffgruppen eingruppiert werden können. Seit 2016 umfasst es z.B. die Stoffgruppen aller synthetischen Cannabimimetika. Für die Stoffe im NpSG gilt ein Verbot für den Handel, Inverkehrbringen, Herstellung, Ein-, Aus- und Durchfuhr, sowie Erwerb, Besitz und Verabreichen.
Seit 2022 kursiert vor allem das synthetische HHC in in Europa, z.B. in Form von HHC-Pens zum Rauchen, als Tropfen oder Gummibärchen mit z.B. Erdbeer- oder Cola-Geschmack, was einfach im Späti oder im Internet zu erwerben ist und besonders Kinder und Jugendliche anlockt. HHC wirkt toxisch auf das Gehirn, ähnlich wie THC, weshalb es gerade für Kinder und Jugendliche sehr gefährlich ist. Die Substanz wird dabei als "halbsynthetisch" oder "natürlich hergestellt" gelabelt, wodurch es nicht unter das NpSG fällt.
In einigen Ländern ist HHC mittlerweile schon verboten, z.B. in Frankreich, Dänemark, Österreich, Schweiz und Tschechien. Im Dezember des letzten Jahres hat der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach §1 Abs. 2 BtMG und §7 NpSG empfohlen auch HHC in das NpSG aufzunehmen.
Derzeit ist es tatsächlich geplant, die Stoffgruppe der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide im NpSG durch die kommende 5. NpSG-ÄndV zu erweitern (BR-Drs. 202/24), um zukünftig auch HHC und davon abgeleitete Derivate wie HHC-AC, HHC-H und HHC-P zu erfassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu eine Verordnung im Bundesrat eingebracht. Nach Empfehlung des Gesundheitsausschusses (BR-Drs. 202/1/24) hat der Bundesrat am 14.6.2024 auch die Aufnahme von HHC in das NpSG beschlossen. Es ist also zu erwarten, dass HHC in Kürze dem NpSG unterstellt werden wird. Natürliches Cannabis bzw. THC fällt da natürlich nicht drunter.
Zunächst sind das natürlich erfreuliche Nachrichten, Legal Highs werden aber weiterhin ein großes und wichtiges Thema bleiben, da eben durch chemische Prozesse leicht neue berauschende Alternativ-Stoffe hergestellt werden können. Uns ist dieses Problem bewusst und wir werden das Thema weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge