Wie wird der Kinder und Jugendschutz bei der Telemedizin gewährleistet?
Sehr geehrte Frau Wegge,
wie wird der Kinder und Jugendschutz beim Thema Cannabisbezug über die Telemedizin gewährleistet?
Da es oftmals reicht einen Fragebogen ausfüllen ohne einen Arzt gesprochen zu haben oder ähnliches.Wie wird gewährleistet,dass Kinder und Jugendliche nicht über diesen Weg an Cannabis kommen?Sollte es wirklich möglich sein ohne Ärztliche Beratung ein Medikament zu bekommen,was so eine Gefahr darstellen kann?
Mit freundlichen Grüßen
S.

Sehr geehrter Herr S.,
Vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Der Kinder- und Jugendschutz hat für mich oberste Priorität – auch beim Thema Cannabis.
Die medizinische Abgabe von Cannabis ist nur mit ärztlicher Verordnung möglich, auch in der Telemedizin. Dass einige Anbieter diese Standards unterlaufen und zum Teil ohne echte Beratung Rezepte ausstellen, sehe ich sehr kritisch. Solche Schlupflöcher müssen konsequent geschlossen werden – zum Schutz der Patient*innen und besonders der Jugendlichen.
Cannabis bleibt für unter 18-Jährige verboten – auch im medizinischen Kontext. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss stärker kontrolliert werden, und dafür setze ich mich ein.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge