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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Stefan K. •

Wie viele SPD MdBs werden Ihrer Einschätzung nach gegen das CanG stimmen? Wie viel Gramm Cannabis (trocken UND nass) darf man laut CanG besitzen? Wie wird ein Ernteüberschuss rechtssicher entsorgt?

Liebe Frau Wegge,

herzlichen Dank für Ihren Einsatz für die Legalisierung!

Ihr Kollege Fiedler hat der Rheinischen Post am 12.2. im Interview gesagt: "Ich rechne mit einer deutlich zweistelligen Anzahl an SPD-Abgeordneten, die mit Nein stimmen werden."

Sie hingegen meinten zuvor am 1.2. im Gespräch mit Richter Müller, dass die Zahl derer, die mit Nein stimmen würden, weit entfernt sei von 50.

Hat sich seitdem etwas verändert?
Steht das CanG schon wieder auf der Kippe?

Und noch zwei Fragen:

Wie viel Cannabis abgesehen von den 3 lebenden Pflanzen darf man besitzen?
Sind z.B. 50 g Trockenmaterial UND 400 g nasse, eingefrorene Blüten erlaubt?
Oder wird alles, das nicht an der lebenden Pflanze ist, gezählt (und werden dabei nasse Blüten auf ihr Trockengewicht geschätzt, also ca. auf 1/4)?

Wie entsorgt man einen etwaigen Ernteüberschuss, ohne sich dabei strafbar zu machen?

Ich würde mich über konkrete Antworten zu diesen Fragen sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen. 

Generell zunächst einmal gehe ich stark davon aus, dass wir das Cannabisgesetz in der nächsten Woche mit einer überwältigen Mehrheit entsprechend des Koalitionsvertrags beschließen werden. Dennoch steht es natürlich jedem und jeder einzelnen Abgeordneten frei das Gesetz anders zu bewerten. Ich gehe immer noch davon aus, dass sich die Zahl derer, die sich gegen die Einigung entsprechend unseres Wahlprogramms sowie auch des Koalitionsvertrags stellen, weiter im Rahmen halten wird.

Zu den anderen Fragen, kann ich Ihnen lediglich sagen: Grundsätzlich gilt das, was wir im Gesetz beschließen werden. Dieser Entwurf sieht derzeit vor, dass man im privaten Raum maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen darf, im öffentlichen Raum maximal 25 Gramm. Da ich grundsätzlich keine Rechtsberatung mache, kann ich Ihnen zur Entsorgung sagen: Sie sind bei Überschuss dafür verantwortlich, dass sie die maximale Besitzmengenobergrenze im privaten Raum nicht überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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