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Frage von Marcel L. •

wie ist es mit dem Kauf und Besitz von CBD Blüten beim aktuellen CanG?

Hallo Frau Wegge,
Ich meine gelesen zu haben, dass man trotz CanG keine CBD Blüten kaufen darf oder besitzen? Das macht irgendwo keinen Sinn, da ja THC haltige Blüten erlaubt sind aber CBD hat ja wenn dann nur minimalste Spuren THC. Und dürfte ich diese aus dem Internet beziehen, bspw aus dem Ausland? Danke schonmal für Ihre Antwort und eine schöne Woche.

Marcel L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass ich keine Rechtsberatung durchführen darf, deshalb gerade zu Ihren letzten beiden Fragen: Hierzu können Sie sich gern an Personen wenden, die dies machen. Zur Hauptfrage: Seit dem neuen Cannabisgesetz hat sich natürlich die rechtliche Lage rund um Cannabidiol auch geändert. So haben wir die Rahmenbedingungen für den Verkauf und die Vermarktung von CBD-Produkten neu definiert und damit auch CBD-Blüten unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Sie dürfen offiziell verkauft werden, solange sie aus zugelassenen Nutzhanf-Sorten bestehen und den THC-Grenzwert von 0,3% nicht überschreiten. Der Verkauf ist also erlaubt, solange die Produkte eindeutig nicht-psychoaktiv sind. 

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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