Wie ist die Regelung zur maximal erlaubten Erntemenge beim privaten Eigenanbau von Cannabis im Detail zu verstehen?
Sehr geehrte Frau Wegge,
danke für ihren unermüdlichen Einsatz!
Laut geleakten Gesetzesentwurf bzw. den Änderungsanträgen zum CanG darf eine erwachsene Person 50 g Trockenmaterial im Rahmen des privaten Eigenanbaus (bis zu 3 Pflanzen) ernten bzw. besitzen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Bezieht sich das "Trockenmaterial" nur auf Blüten oder auch auf Stengel und Blätter (wenn z.B. die ganze Pflanze zum Trocknen aufgehängt wird?
2) Würde man z.B. aus 3 Pflanzen 600 g nasse Blüten herausbekommen, darf man dann davon 200 g zum Trocknen auslegen (für 50 g trocken) und die restlichen 400 g einfrieren?
3) Sollte man alles bis auf die zum Trocknen ausgelegten 200 g Blüten sofort entsorgen müssen, wie geht man dabei am besten vor, ohne sich strafbar zu machen?
Es würde mich freuen, wenn Sie diese Fragen beantworten könnten, zumal viele Cannabis Konsumenten im Net bereits darüber spekulieren. Ein bisschen mehr Rechtssicherheit wäre hier sehr hilfreich!
Mit freundlichen Grüßen!
Lieber Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dass sich die maximal zulässige Obergrenze des Besitzes im privaten Raum bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis befindet.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge