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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Klaus H. •

Was wollen Sie gegen die Verschwendung meiner Steuergelder und der Sozialversicherungbeiträge veranlassen?

Sehr geehrte Frau Wegge,
ich hoffe, dass Sie den nachfolgenden Artikel und das dahinterliegende Problem kennen.
https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html
Wenn ich dann noch lese, dass in München die Zuschüsse für Kinderbetreungsstätten gekürzt werden und Familien bis zu 1300 EUR für einen Betreungsplatz bezahlen, kann ich die gesamte Politik nicht mehr verstehen. Ich fordere Sie und die gesamte Politik auf diese Missstände endlich zu bekämpfen. Ich habe keine Lust mehr, dass Steuergelder in dieser Form verschwendet werden, bloß weil kein richtiges Erfassungssystem existiert oder Nachverfolgung wegen Datenschutz nicht möglich ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Klaus H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage. Es ist richtig, dass, wie in dem Artikel beschrieben, in einigen Fällen Gelder an Kinder bezahlt wurden, die von Männern fälschlicherweise als ihre Kinder anerkannt haben, um für sie die deutsche Staatsbürgerschaft und damit Leistungen zu erhalten. Dieser Missbrauch eines unkomplizierten Verfahrens, das zum Wohle der Kinder binationaler Paare einfach gestaltet war, ist natürlich nicht hinnehmbar. 

Das Innenministerium und das Justizministerium haben deshalb einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeitet, der gegen diesen Missbrauch wirkt. Künftig müssen die Standesämter jeden Antrag auf Vaterschaftsanerkennung zu einem „Prüffall“ erklären, wenn ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle zwischen den beteiligten Personen besteht. Ein solches Gefälle besteht beispielweise wenn eine Person die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die andere nur einen vorläufigen Aufenthaltstitel. Diese Fälle werden künftig durch die Ausländerbehörden geprüft. 

Der Gesetzesentwurf ist in den letzten Monaten sehr zügig nach den Recherchen zu den Missbrauchsfällen entstanden. Dabei wurden auch die Interessen der binationalen Paare geachtet, für die eine Verschärfung der Verfahren nicht zum Nachteil werden darf. Deshalb wurden einigen Regelungen in den Gesetzesentwurf aufgenommen – beispielsweise die Möglichkeit eines DANN-Abgleichs, der die Prüfung mit positivem Ausgang beendet. 

Im parlamentarischen Verfahren werden sich meine Kolleg*innen und ich uns in den Ausschüssen mit dem Gesetzesentwurf auseinandersetzen und auch mittels Einschätzung von Expert*innen beraten. Ziel muss sein, dass Missbrauch verhindert, wird aber auch keine unnötigen bürokratischen Hürden aufgebaut werden. 

Auch auf Ihrem zweiten Punkt, den Kitagebühren, möchte ich in aller Kürze eingehen: Kitagebühren werden durch die Kommunen erhoben und wir haben bundespolitisch daher wenig Einfluss. Als SPD setzen wir uns für kostenlose Kitas ein. Durch das Kita-Qualitätsgesetz werden die Länder 2023 und 2024 daher eine finanzielle Unterstützung von bis zu vier Milliarden erhalten, um Kitaplätze auszubauen und die Qualität zu verbessern. 

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

 

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