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Carmen Wegge
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Frage von Johannes E. •

Warum werden geringe Mengen von Cannabis weiterhin strafverfolgt und warum werden weiterhin Urteile wegen Kleinstmengen ausgesprochen?

Sehr geehrte Frau Wegge,

im Jahr 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die Anpassungsweisung herausgegeben, im Falle von geringen Mengen Cannabis (je nach Bundesland definiert) von einer Strafverfolgung und einem Gerichtsverfahren abzusehen.
Im Zuge der Wahlen haben Ihre Partei, die Grünen und die FDP den Wähler*innen versprochen, dem Thema Unrecht ein Ende zu setzen und für eine "Paradigmenwechsel" zu sorgen. Jedoch wurden seit Regierungsantritt sämtliche Verfahren wegen kleine Mengen eröffnet und auch Mitbürger*innen dafür verurteilt. Jüngst ist das nun in Halle (Saale) passiert, wo nun ein junger Erwachsener für 0,1 Gramm Anhaftungen (!) zu einer horrenden Geldstrafe und einem Eintrag ins Vorstrafenregister (Quelle: Lito Schulte, RA, Twitter) verurteilt wurde.
Was gedenken Sie, in Anbetracht, dass Sie legalisieren wollen und uns Bürger*innen entlasten sollten, dagegen zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Johannes E.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

das Problem der genauen Definition der "geringen Menge" führt bis heute dazu, dass unterschiedliche Bundesländer unterschiedlich handeln. Mit dem jetzt geplanten und im anstehenden Sommer von Karl Lauterbach veröffentlichten ersten Entwurf unseres Säulenmodells zu Cannabis ist eine Entkriminalisierung von Cannabis geplant, sodass der Konsum von Cannabis in Zukunft möglich wird. Damit werden wir das von Ihnen beschriebene Problem angehen und endlich die prohibitionistische Cannabis-Politik der letzten Jahre und Jahrzehnte hinter uns lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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