Warum soll laut CanG von den Behörden nicht nach der Herkunft des Geldes gefragt mit welchem die künftigen Clubbetreiber die Abgabestellen eröffnen (wie es in Malta richtigerweise praktiziert wird)?
Sehr geehrte Frau Wegge,
die CanG ist merkwürdigerweise sehr naiver und ein Einfallstor ggü. Geldwäschern, denn im Gegensatz zu den CSC's in Malta müssen bei den deutschen Abgabestellen die Betreiber z.B bei der Anfangsinvestition für den Verein nicht offenlegen woher die Hohen Summen stammen, welche diese u.a für die Anfangsinvestition bereitstellen. Malta lässt sich z.B in einem 12-seitigen Fragebogen u.a per Selbstauskunft nachweisen vorher die Gelder für die Vereinsgründung herkommen. Warum machen Sie es hier im CanG der organisierten Kriminalität potentiell so leicht Vereine aufzubauen anstatt sich über der Herkunft der Gelder der Betreiber zu vergewissern und geben damit möglicherweise den CanG Gegenern Munition.
Ist noch geplant das dies im parlamentarischen Verfahren hier Nachbesserungen vorzunehmen?
Bzw. würden Sie sich dafür einsetzen?
Und halten Sie es noch für realistisch das hier nachgebessert wird?
MfG
Nico.T
Quelle (https://youtu.be/-ekpjYV5Ov8?feature=shared)
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben unter §11 Abs. 3 Nr. 1 KCanG geregelt, dass die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung unbeschränkt geschäftsfähig sein muss und die für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial erforderliche Zuverlässigkeit besitzen muss. Außerdem war es uns wichtig, dass jedes Vorstandsmitglied sowie jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei Antragsstellung vorlegen muss (vgl. §11 Abs. 4 Nr. 4 KCanG).
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge