Warum sieht die Formulierungshilfe des BMG ein Inkrafttreten der Cannabislegalisierung bzgl. des Eigenanbaus erst zum 1.4.2024 vor?
Sehr geehrte Frau Wegge,
die o.g. Regelung (Inkrafttreten der Cannabislegalisierung bzgl. des Eigenanbaus erst zum 1.4.2024) erschließt sich nicht.
Der Eigenanbau könnte vielmehr bereits mit der Verkündung legalisiert werden. Eine gestufte Frist, die bzgl. der Anbauvereine ja durchaus Sinn macht, um den Ländern Zeit zu geben, sich umzustellen, hat meines Dafürhaltens im Hinblick auf den Eigenanbau keine Begründung. Die Formulierungshilfe des BMG enthält insoweit auch überhaupt keine Begründung.
Durch die Regelung würden Konsumenten noch etwas länger kriminalisiert, als dies nötig wäre.
Wenn das BMG keine stichhaltige Begründung für den 1.4. liefert, sollten die Fraktionen das Inkrafttreten der Regelungen zum Eigenanbau ab Verkündung des Gesetzes beschließen.
Besten Dank schon im Voraus für Ihre Einschätzung dazu.
Lieber Herr K.
vielen Dank für Ihre Frage. Damit kommen wir dem Bitten des Bundesrates und der Länder sowie der Gewerkschaft der Polizei nach einem Puffer direkt nach dem Beschluss nach. So können sich die Behörden, dabei u.a. auch die Polizei dann ausreichend durch Schulungen etc. auf die neue Situation vorbereiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge