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Carmen Wegge
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Frage von Jan U. •

Warum planen Sie die Einführung eines deratig niedrigen THC Grenzwertes für den Straßenverkehr?

Sehr geehrter Frau Wegge,

ich bin regelmäßiger Cannabiskonsument und konsumiere täglich - ca. 0,6 g per Vaporizer. Leider hat meine KK die Kostenübernahme eine Cannabis Therapie nicht übernommen, so dass ich mich letztendlich selbst mit Cannabis versorge. Dank Eingenanbau geht dies gut - auch wenn ich bei jeder Ernte mehr ernten werde als die zulässigen 50 g. Ich mache mir jedoch Sorgen wie das zukünftig im Straßenverkehr aussieht, da gemäß vieler Experten die angestrebten 3,5 ng THC als Grenzwert viel zu niedrig angesetzt sind. Selbst regelmäßige Konsumenten die klar Konsum und Autofahren voneinander trennen, werden zukünftig völlig nüchtern ihren Führerschein verlieren. Ich kennen meinen Wert nicht, mir scheint Autofahren eine Art Lotterispiel zu sein. Wie kann ich sicherstellen, ob ich Autofahren darf oder nicht? Wird es Selbsttest geben die man vor Fahrtantritt verwenden kann?

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Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich kurz beantworten will. Unter §44 des Konsumcannabisgesetzes haben wir vereinbart, dass eine unabhängige Expert*innenkommission - eingesetzt vom Verkehrsministerium - den Wert einer Konzentration von THC im Blut vorschlagen soll, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. 

Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen, bei dessen Erreichen - nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft - eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges beginnt. Bei diesem Wert handelt es sich aber auch nach Ansicht eben jener Expert*innen um einen konservativen Grenzwert, der in etwa einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille ausmache. 

Wir haben uns hier zunächst an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und es gilt nun dies in der Praxis genau zu betrachten und zu evaluieren. Persönlich halte ich allerdings weiterhin einen höheren Grenzwert deutlich sinnvoller.

Was die Selbsttests betrifft: Dies liegt nicht in der Kompetenz des Gesetzgebers, ich denke aber, dass es sicherlich einen Markt für diese Tests geben wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

 

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