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Carmen Wegge
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Frage von Christian M. •

Wann gibt's es Planungssicherheit für sich gründende CSC's

Sehr geehrte Fr. Wegge,
können Sie uns verraten bis wann ungefähr das CanG vorgestellt wird?
Wir sind ein CSC der sich in der Gründungsphase befindet, für eine Eintragung als Verein brauchen wir eine legale Satzung, die aktuell eben den Anbau nicht enthalten darf.
Aber es gibt ja noch andere rechtliche Dinge (Anbauort, Abstandsregeln) die relevant sind bevor wir uns Eintragen lassen, Geld investieren etc.
Deshalb die Frage, bis wann wir ungefähr mit einem Gesetzt rechnen können auf das wir uns verlassen können?
Wird es die Möglichkeit geben sich als Verein eine Anbauerlaubnis zu beantragen, bevor das CanG in Kraft tritt?
Sehen sie den 01.03.2024 als realistisch als Datum für das In Kraft treten des CanG?
Wird das Verbraucherschutzamt zuständig für die Verteilung der Anbauerlaubnis, oder ist das nach Landkreis individuell zu Regeln?

Vielen Dank für ihre Zeit und Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Christian M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt mitteilen, dass wir mit der Verabschiedung des Gesetzes die Einrichtung der Cannabis-Clubs vorsehen werden. Die detaillierten rechtlichen Regelungen kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitteilen, da sie noch nicht final im Gesetzgebungsprozess feststehen. Dies wird erst mit der Verabschiedung des CanG in der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag bzw. der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt final feststehen. Derzeit planen wir den Abschluss des Gesetzes in der KW 50. Im Anschluss daran wird es dem Bundesrat zugeleitet und dann den weiteren Weg bis hin zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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