Wäre es denkbar mit Inkrafttreten des CanG seine Fahrerlaubnis ohne MPU wieder zu erlangen?
Wie verhält sich das in Fällen mit Personen die damals einen THC Wert im Blut hatten der unter dem neu festgelegtem Wert ist und es ein einmaliger Verstoß war?
Wie verhält sich das in Fällen in denen die Personen nie im Auto erwischt wurden, sondern aufgrund einer Kontrolle außerhalb des Straßenverkehrs mit Cannabis erwischt wurden und deshalb ihre Fahrerlaubnis verloren haben und eine MPU angeordnet bekommen haben?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen: Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis, die unter der alten Regelung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aufgefordert wurden, haben nun mit dem neuen Gesetz seit dem 01.04.2024 gute Argumente rechtlich neu zu argumentieren. Ob eine bereits erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis noch angefochten oder ob die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden kann/soll, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Die Regelungen zum Führerschein unterfallen jedoch nicht der Amnestieregelung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge