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Carmen Wegge
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau, Weege, frage:Warum soll ich als Mieter für einen glasfaser Anschluss Betriebskosten bezahlen, wenn ich keinen glasfaser Anschluss habe?

Zu erst einmal brauche ich keinen glasfaseranschlus, zum weiteren müsste ich ein Laptop, Router kaufen und dazu kommen hohe stromkosten plus den überteuerten glasfaser Anschluss Vertrag, Monat lich von ca. 149,-euro.Insgesamt wehren das monatlich ca, 300,-euro.Warum soll ich an vermieter monatlich Betriebskosten für einen glasfaser Anschluss bezahlen, den ich nicht habe? Die Handy Internet flat rate von 15,-euro monatlich reicht für mich aus. Dazu kommen Miete, Strom, Lebensmittel, tierfutter, Bekleidung, fahrkosten/Arzt, Medikamente. Das glasfaser/Internet ist eine gewinnabschopfung der Konzerne u. Vermieter/innen an den mieter/innen. Warum soll ich 2 mal internet Verträge, als einzel Person abschließen? Da komme ich mit der monatlichen Handy flat rate günstiger. Und zu Hause brauche ich kein Internet, weil ich jeden Tag draußen, freilaufende katzen versorge.Und am Abend mache ich zu Hause Abendbrot und gehe um 21 Uhr zu Bett. Ich schaue unterwecks meine Nachrichten und E-Mail.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

 

vielen Dank für Ihre Frage. Die vergangenen Jahre, besonders die Zeit während der Corona-Pandemie, in der Homeoffice und Home-Schooling zum Alltag gehört haben, haben uns gezeigt, dass Deutschland bei der flächendeckenden Versorgung von hochleistungsfähigen Telekommunikations-Netzen, und insbesondere Glasfasernetzen, erheblichen Nachholbedarf hat.

Die letzte Bundesregierung hat sich deshalb entschieden für den Glasfaserausbau in privathaushalten Anreize zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde unter anderem das Glasfaser- Bereitstellungsentgelt eingeführt, dass es Vermieter*innen ermöglicht die Kosten für den Ausbau von Glasfaser auf die Mieter*innen umzulegen. Dabei wird nicht der Betrieb, sondern der Einbau über eine Erhöhung der Nebenkosten bezahlt. Diese Erhöhung darf maximal 5€ pro Monat und Wohneinheit betragen und über 5 Jahre hinweg erhoben werden (in Ausnahmen über 9).

 

Ich kann nachvollziehen, dass Sie als Person, die keinen Glasfaseranschluss benötigt, dieses Bereitstellungsentgelt nur sehr ungerne bezahlen, leider können bei solchen Maßnahmen nicht alle Einzelfälle berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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