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Carmen Wegge
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Frage von Christopher M. •

Können Interessen von Dritten mit finanziellen Mitteln innerhalb der Partei motiviert werden?

Sehr geehrter Frau Carmen Wegge,

bezugnehmend auf meine Frage bitte ich um Stellungnahme zu den Kollegen S. Fiedler und J. Weingarten. Beide Politiker hatten den Koalitionsvertrag unterschrieben.

Danke im Voraus und Grüße,
C. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

gewählte Abgeordnete sind mit einem freien Mandat ausgestattet und nur ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet, wie sie sich in Abstimmungen und bundestagsinternen Prozessen verhalten.

Natürlich gibt es Beschlüsse der Parteien auf verschiedensten Ebenen, offizielle Positionen der Fraktionen und Expert*innenmeinungen, an denen sich die Abgeordneten orientieren können und oder sollten. Am Ende entscheiden sie sich aber frei nach ihrem Gewissen.

Das freie Mandat steht demnach auch über dem Koalitionsvertrag, den im Übrigen die Parteispitzen und nicht alle Abgeordneten der Regierungsfraktionen unterzeichnet haben.

Sie unterstellen mit Ihrer Frage, dass Abgeordnete sich durch Geldmittel zu Entscheidungen bewegen lassen würden. Diese Andeutung muss ich deutlich zurückweisen.

Parteien erhalten auf unterschiedlichster Ebene Spenden, diese müssen nach den Regularien des Bundestags offengelegt werden. Ich selbst und der Großteil meiner Kolleg*innen lassen sich allerdings von keinen monetären Zuwendungen zu politischen Maßnahmen verleiten. Bestechung von Abgeordneten ist im Übrigen auch eine Straftat nach StGB.

Auch wenn ich in manchen Fragen nicht einer Meinung mit allen Kolleg*innen bin, bin ich mir sicher, dass auch sie ihre Entscheidungen basierend auf ihren Einschätzungen treffen. 

Freundliche Grüße

Carmen Wegge

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