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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Renate S. •

H. Porschen hat als Präsident der Jungen Unternehmer 2017 gefordert: die nächste Bundesregierung muss die unglaublichen Beamtenprivilegien abbauen, im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wer tut es?

Jahrelang wurde diese Forderung von vielen Wirtschafts - und Sozialverbänden erhoben ohne Erfolg. Ein besonders unglaubliches Beispiel: 1966, lange bevor Sie Frau Wegge geboren wurden, wurde ich Beamtin und da ich verheiratet war bekam ich einen Verheirateten- Zuschlag ich teilte meine Kosten mit meinem Mann - also wofür? Mein damaliger Chef erklärte mir damals, dass dieser Zuschlag aus der Zeit stamme als der Mann der Alleinverdiener war, und er bald gestrichen würde weil immer mehr Paare gemeinsam den Lebensunterhalt verdienen Es gibt ihn immer noch und er ist sogar ruhegehaltsfähig. Bei mir 80J. alt Besoldung A11 3000,- Pension beträgt er 153,88€, er wurde nur in Familienzuschlag1 umbenannt. Wir haben zum Glück ein sehr modernes Familienrecht und der Schutz und die Begünstigungen der Lebensgemeinschaften werden für alle Partnerschaften durch unser Steuersystem gewährleistet. Was soll dieser alte Zuschlagszopf? Diese Frage werde ich mehreren jungen Abgeordneten stellen. MfG R. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Gerne schildere ich Ihnen meine Position zu den Privilegien von Beamt*innen. Ein starker und handlungsfähiger Staat, der Krisen trotzt, ist aktuell wichtiger als je zuvor. Dazu steuern auch unsere Beamt*innen einen großen Teil bei. 

Die Beamt*innen erhalten vom Staat nicht nur Lohn für ihre Arbeit, sondern eine Alimentation. Diese basiert auf ihrem Treueverhältnis zum Staat. Sie soll nicht nur die lebenslange rechtliche und wirtschaftliche Absicherung der Beamt*innen selbst gewährleisten, sondern auch die ihrer Familien. Im Gegenzug verzichten sie beispielsweise auf das Streikrecht und akzeptieren gewisse weitere Einschränkungen. Es ist aus Sicht des Staates auch wichtig, Machtmissbrauch und Freiheitsbeschränkungen durch ein unabhängiges Beamtentum zu verhindern.

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind im Grundgesetz verankert, was einen einfachen Abbau der Privilegien erschwert. Das heißt allerdings nicht, dass ich grundsätzlich dagegen bin, das Beamtensystem zu reformieren und an moderne Anforderungen anzupassen. Statt Privilegien abzubauen, setzen wir uns aber vielmehr für eine Stärkung des öffentlichen Dienstes ein. 

Obwohl ich selbst Beamtin außer Dienst bin, gibt es auch aus meiner Sicht Punkte, die im Beamtenrecht reformiert werden sollten. Es gibt bspw. bei uns Diskussionen über eine mögliche Reform des Pensionssystems, einschließlich der Option auch Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dies unterstütze ich. Allerdings ist dies ein kontroverses Thema, bei dem verfassungsrechtliche Aspekte und der Vertrauensschutz für bestehende Beamt*innen berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass es grundlegende Unterschiede zwischen der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rente gibt, die einen direkten Vergleich erschweren. 

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir zwar einzelne Aspekte der Beamtenprivilegien kritisch hinterfragen, aber keinen radikalen Abbau anstreben. Stattdessen sollten wir uns auf eine Modernisierung und Stärkung des öffentlichen Dienstes fokussieren, um ihn wettbewerbsfähig und attraktiv zu halten. 

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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