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Carlos Kasper
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Frage von Jochen K. •

Wann werden Börsenspekulationen endlich verboten und warum muss ich mit meinen Steuern die Verluste von Spekulanten mitfinanzieren?

Mein Nachbar hat sich dieses Jahr 2 (!!) neue Ferraris bestellt. Er spekuliert, wie er mir sagte, mit KO-Optionsscheinen und Hebel 100. Dabei „erzockt“ er sich Gewinne in Millionenhöhe. Gleichzeitig häuft er auch Verluste in Millionenhöhe an. Warum werden seine Verluste aus diesen Termingeschäften nicht auf 20 TEU im Jahr begrenzt, wie im §20, Satz 5 und 6 für Termingeschäfte geregelt. Warum sind Produkte wie Optionsscheine und Zertifikate von der Verlustverrechnungsbeschränkung ausgenommen. Ich kann nachts nicht mehr schlafen, weil mein Nachbar so viel Geld erzockt und ich noch mit meinen Steuern (ich arbeite in der Altenpflege) seine Verluste mittragen soll. Wann ändern Sie diese soziale Ungerechtigkeit. Ich denke, die Sozialdemokraten stehen für soziale Gerechtigkeit! Gerechtigkeit ist aber nicht, wenn ich für die Verluste mit KO-Scheinen für meinen Nachbarn aufkommen muss!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

danke für Ihre Anfrage zur Besteuerung von Verlusten bei Börsenspekulationen.  

Ich stimme Ihnen zu, dass die Verlustverrechnung reformiert werden sollte. Eine Haftung durch Steuerzahler:innen beim Handel mit hoch risikoreichen Optionsscheinen ist nicht gerecht.  

Zu dieser Einschätzung kam auch der Bundesfinanzhof, der diese Frage an das Bundesverfassungsgericht weitergeben hat. Derzeit liegt die Beantwortung also beim Bundesverfassungsgericht. Sollte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls zu dem Urteil kommen, dass die Besteuerung von Verlusten bei Optionsscheinen überarbeitet werden muss, wird sich der Bundestag mit dieser Frage beschäftigen.  

Ich setze mich dafür ein, dass es eine langfristige Regelung gibt, bei der extrem risikobehaftete Börsenspekulationen nicht durch Steuergelder ausgeglichen werden.  

Leider kann ich Ihnen für den Moment nicht sagen kann, wann konkret diese Regelung geändert wird. Wir müssen zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.  

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.  

Mit freundlichen Grüßen 

Carlos Kasper  

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