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Carlos Kasper
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Frage von Daniel F. •

Sind aktuell im politischen Raum Bestrebungen im Gange, um diese greifbare Ungleichbehandlung anzugehen?

Sehr geehrter Herr Kasper,

die in Deutschland tätigen Zollvollzugsbeamten verrichten wie ihre Kollegen/innen der Bundespolizei einen verantwortungsvollen und immens wichtigen Dienst, welcher mit immer größeren Gefahren verbunden ist.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Zollbeamten, welche Dienst in polizelichen Aufgabenbereichen (Zollfahndung, FKS, KEVen, Flughäfen, Küstenwache) verrichten, immer noch nicht in den Personenkreis der Beamten (Landespolizei, Bundespolizei, Beamte des Verfassungsschutzes, BKA, Bundestagspolizei, Beamte des Feuerwehrdienstes) aufgenommen worden sind, welche eine besondere Altergrenze für die Pensionierung in Anspruch nehmen können.

Sind aktuell im politischen Raum Bestrebungen im Gange, um diese greifbare Ungleichbehandlung anzugehen?

Für Ihre Bemühungen bereits vorab herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.

als Zollbeamter, der selbst bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig war, kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen. Der Dienst in den vollzugspolizeilichen Bereichen ist tatsächlich sehr anspruchsvoll. Deshalb habe ich Ihr Anliegen an das zuständige Bundesfinanzministerium weitergeleitet. 

Aktuell sind hierzu jedoch keine Änderungen geplant. Das BMF argumentiert, dass viele Kolleginnen und Kollegen auch innerhalb der Zollverwaltung im Laufe ihres Lebens mehrfach die Tätigkeit wechseln. Wenn dann z.B. aufgrund von körperlichen Einschränkungen im Alter der Dienst im Vollzugsbereich nicht mehr möglich sei, gebe es immer noch andere Tätigkeiten in der Verwaltung. Dies ist der derzeitigen Struktur des Zolls mit einem gewissen Maß an Personalrotation zwischen Verwaltung und Vollzug geschuldet. Diese Unterschiede zwischen dem Zoll und etwa der Bundespolizei wirken sich dann auch auf die Festsetzung der Regelaltersgrenze aus. 

Aus meiner Sicht bietet die Reform „Zoll 2030“ hier aber die Chance, die beiden Bereiche Steuerverwaltung und Vollzug zu trennen. Erst wenn diese beiden Bereiche getrennt sind, wird es möglich sein, auch für die Frage der Regelaltersgrenze eine Lösung zu finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Carlos Kasper