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Carlos Kasper
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Frage von Heike R. •

Ist ein neuer Lastenausgleich bereits beschlossen?

Sehr geehrter Herr Kasper,
im Grundgesetz ist in Art. 14 das Eigentum geregelt. In Absatz 2 steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und in Absatz 3 geht es weiter: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Bedeutet, es ist grundsätzlich möglich Eigentum in Deutschland zu enteignen.
Es gibt noch ein weiterer sehr wichtiger Artikel im Grundgesetz. Der Art. 106, Abs. 1 S. 5:„Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,“
Auch Art. 21 SozERG wurde zum 01.01.24 geändert !!!
Wird mit Wirkung zum 01.01.2024 eine Vermögensabgabe beschlossen???
Meine Frage: ist ein neuer Lastenausgleich für die von den Regierung verursachten Kosten durch die Lockdown-Maßnahmen bereits beschlossen oder im Gespräch?
Oder können Sie diesen verbindlich ausschließen???

Heike R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

danke für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Sie fragen, ob eine Vermögensabgabe mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen wird. Eine solche Vermögensabgabe ist derzeit nicht geplant.

Es ist richtig, dass wir uns derzeit vor hohen und teils unvorhergesehenen Staatsausgaben befinden. Die Corona-Pandemie hat viele Menschen und Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Um diese abzufedern und den Menschen finanziell unter die Arme zu greifen, haben Bundesregierung und Bundestag große Investitionen getätigt, Direktzahlungen ins Leben gerufen, günstige Kredite erwirkt und die Sozialausgaben deutlich erhöht. Das war richtig und wichtig.

Auch mit dem Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, kommen finanzielle Mehrbelastungen auf uns zu. Neben den jüngeren Krisen stehen wir vor einer länger bekannten Herausforderung, nämlich die Klimakrise zu bekämpfen und unsere Wirtschaft insgesamt sozial und ökologisch nachhaltig aufzustellen. Auch dieser Transformationsprozess wird viel Geld kosten und große staatliche Investitionen verlangen.

In Zeiten, in denen auf den Staat teils unvorhergesehene Ausgaben zukommen, ist es richtig, über alternative Einkommen nachzudenken. Eine Vermögensabgabe kann eine Möglichkeit sein, die hohen Ausgaben auszugleichen. Gerade aus sozialdemokratischer Sicht ist dieses Mittel charmant, da diejenigen, die sehr viel Geld besitzen, ein wenig abgeben, um die Gesellschaft insgesamt zu unterstützen. In Planung ist eine solche Vermögensabgabe derzeit allerdings nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Bei Rückfragen schreiben Sie mir gerne eine E-Mail unter carlos.kasper@bundestag.de 

Mit freundlichen Grüßen,

Carlos Kasper

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