Guten Tag. Ich habe mir durch viel Fleiß und Verzicht 2 Eigentumsimmobilien aufgebaut. SPD 15.3 Steuern. Kann man sich auf den Schutz des Eigentums in Deutschland verlassen?
Wird es mit der SPD zu einer Anwendung in Form eines Lastenausgleichs kommen? Wozu dieser Punkt in ihren Planungen?
Gruß
Guten Tag,
danke für Ihre Anfrage. Gleich vorab: Natürlich können Sie sich auf den Schutz Ihres Eigentums verlassen. Ihre zwei Eigentumsimmobilien werden besteuert, das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass Sie nicht staatlich enteignet werden.
Durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise, welche durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde, sieht sich der Staat mit enormen Mehrausgaben konfrontiert. Diese wurden zu einem großen Teil durch Schulden finanziert. Es war richtig, dass der Staat große Summen aufgewendet hat und auch weiter aufwendet, um (finanzielle) Nachteile auszugleichen, die Wirtschaft vor einer Rezession zu schützen, gleichzeitig weiter notwendige Investitionen zu tätigen und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger mit den inflationsbedingt steigenden Kosten nicht alleine zu lassen.
Dennoch ging und geht es in der politischen Debatte auch immer wieder um die Frage, ob es einen Lastenausgleich, möglicherweise nach dem Vorbild des Lastenausgleichs in der BRD nach dem Zweiten Weltkrieg, geben soll. Ich halte diese Debatte für dringend geboten. Wir müssen viel stärker darüber reden, wie ungleich das Vermögen in unserer Gesellschaft verteilt ist: nach Angaben des DIW besaßen im Jahr 2019 die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung rund zwei Drittel, also 67 %, des Vermögens in Deutschland. In faktisch keinem vergleichbaren Industrieland ist das Vermögen so derart ungleich verteilt wie in Deutschland. Nun ist die Frage, wie man Vermögen in einer Gesellschaft umverteilt. Ein Lastenausgleich wäre eine Möglichkeit, ist aber mit Hürden verbunden und müsste gesetzlich sehr gut begründet sein, damit es einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. Dennoch bin ich offen für solche Konzepte. Gleichwohl plant die SPD derzeit auf Bundesebene keinen solchen Lastenausgleich und ich bin überzeugt, dass sich dafür derzeit keine politische Mehrheit im Bundestag findet.
Natürlich haben Sie recht: unser Grundgesetz schützt das private Eigentum. Gleichzeitig ist Art. 14 Abs. GG aber sehr klar: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Heißt es dort. Und genau hier müssen wir politisch ansetzen. Ich persönlich setze mich daher schon lange dafür ein, dass wir endlich die Ende der 90er Jahre ausgesetzte Vermögenssteuer wieder einführen. Besonders hohe Vermögen müssen deutlich stärker besteuert werden als bisher. Wir haben in der Bundesrepublik eine historisch gewachsene ungleiche Besteuerung von Arbeit und Einkommen. Diesen Zustand müssen wir dringend beheben und besonders hohe Einkommen endlich stärker besteuern, damit diese ihren fairen und gerechten Beitrag zum Allgemeinwohl leisten.
Zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit gehört dabei beispielsweise auch die Frage nach der Erbschaftssteuer. In diesem Bereich sehen wir ebenfalls ein Ungleichgewicht und Handlungsbedarf. Deshalb unterstütze ich beispielsweise auch Forderungen nach einem sogenannten Grunderbe, welches aus Mitteln einer Vermögenssteuer finanziert werden könnte und allen jungen Menschen individuelle Startchancen im Leben ermöglicht.
Sie sehen also: wir müssen an die Vermögensverteilung ran. Denn sie gefährdet nicht nur den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft, sondern schafft auch gleichzeitig finanzielle Handlungsspielräume für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen. Investitionen von denen schlussendlich alle in diesem Land profitieren, unabhängig vom Einkommen.
Freundliche Grüße
Carlos Kasper