Frage an Carina Konrad von Tobias K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Konrad,
mir ist aufgefallen, dass die Zuckeraustauschstoffe Xylit und Erythrit dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen, während für normalen Saccharose-Zucker der ermäßigte Steuersatz gilt.
Die genannten Stoffe haben gewisse gesundheitliche Vorteile: Nicht kariesfördernd, geringerer Brennwert, geringere Auswirkungen auf den Blutzucker- und Insulinspiegel. Leider sind sie auch ziemlich teuer.
Werden Sie sich dafür einsetzen, Xylit und Erythrit in die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kröncke
Der verminderte Steuersatz nur für "Zucker und Zuckerwaren" gilt und für Xylit und Erythrit der Regelsteuersatz.
Das Bundesministerium für Finanzen lehnt eine Erweiterung der Liste ab.
Der Dschungel zur Umsatzbesteuerung ist wirklich nur noch schwer nachvollziehbar und müsste dringend vereinfacht werden.