Frage an Carina Konrad von Bernd L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit derartigen (eventuellen) Zwangsmassnahmen würde mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie erheblich beschädigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer
Sehr geehrter Herr L.,
eine Corona "Impfpflicht", auf die ihre Frage abzielt, lehne ich ab. Ich erlaube mir dennoch den Hinweis, dass das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" eine explizite Pflicht zum Impfen nicht vorsieht. Das wird leider oftmals verwechselt bzw. missverstanden.
Es gibt glücklicherweise wirksame Impfstoffe gegen Corona. Wir Freie Demokraten stehen staatlichen Eingriffen in die individuelle körperliche Unversehrtheit selbstverständlich ablehnend gegenüber.