Frage an Carina Konrad von Claus S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Konrad,
das Gesetz zur Muster-Feststellungsklage ist gerade beschlossen worden.
Das Gesetz entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings nicht davon, ihre individuellen Forderungen am Ende selbst durchsetzen zu müssen.
Um dieses wesentliche Verbraucherschutz-Hemmnis auszuschließen, müsste ein neu einzuführendes Rechtsdurchsetzungs-Instrument sachgerechter Weise nicht nur lediglich als Feststellungsklage, sondern gleichzeitig auch als Leistungsklage ausgestaltet werden.
Das ist leider nur die "halbe Miete". Was sagen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
C. S.
Sorry, hatte diese Frage nicht gesehen. Sollte sie noch aktuell sein empfehle ich ihnen die Rede meiner Kollegin. https://www.fdpbt.de/plenarrede/rede-katharina-kloke-zu-zivilprozessuale-musterfeststellungsklage