Frage an Caren Marks von Petra S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Marks,
es werden immer wieder mal Kindergärten wegen des "Lärms" geschlossen.
Wann werden Gesetze so geändert, dass Kinderspielen nicht mit Industrielärm gleichgesetzt wird?
Mit freundlichem Gruß,
Petra Suhr
Sehr geehrte Frau Suhr,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kinderlärm. Ich möchte Ihnen gerne meinen Standpunkt hierzu mitteilen: Wir brauchen in unserer Gesellschaft einen Konsens dafür, dass Kinder Rechte haben und sie unseres besonderen Schutzes bedürfen. Es geht um die Verwirklichung einer kindergerechten Gesellschaft, in der spielende Kinder nicht als Störung empfunden werden. Die von Ihnen genannten Gerichtsentscheide zum Kinderlärm hatten sehr speziell gelagerte Einzelfälle zum Gegenstand. So bezog sich die Entscheidung des OVG Hamburg z.B. auf ein besonders geschütztes Wohngebiet, in dem nicht der Bau einer Tageseinrichtung an sich, sondern deren Größe als unverträglich bewertet wurde. Es gilt: Kindertageseinrichtungen sind nach der Baunutzungsverordnung in jedem Wohngebiet zulässig bzw. erwünscht. Selbst in "reinen Wohngebieten", die eine Ausnahme darstellen, sind Kindertageseinrichtungen auch möglich, d.h. die Behörde kann eine solche Einrichtung dort auch zulassen. Hier ist vielmehr die Haltung der Anwohnerinnen und Anwohner ausschlaggebend, die solche Gerichtsverfahren initiieren!
Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark, dass die Rechte, die Kinder und Jugendliche nach der UN-Kinderrechtskonvention (z.B. Art. 3 UN-KRK: Wohl des Kindes, Art. 31 UN-KRK: Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung) haben, durchgesetzt werden. Deutschland hat sich darauf verpflichtet, die Kinderrechtskonvention umzusetzen. Leider ist das hierzulande noch nicht überall der Fall. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Ziel, für das wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns einsetzen.
Caren Marks MdB