Frage an Caren Marks von Gregor F. bezüglich Recht
sehr geehrte frau Marks,
mich interessiert wie sie perönlich als auch ihre fraktion zu der tatsache stehen, das das insolvenzrecht es möglich macht, von einem arbeiter lohnzahlungen zurückzufordern. trotz geleisteter und geldwerter arbeit.
wer unvollständige und/oder verspätete lohnzahlugen akzeptiert ist ersatzpflichtig. gleichzeitig sind ebensolche zahlungen kein kündigungsgrund. somit wird eine speerfrist von der arbeitsagentur verhängt, sollte ein arbeitnehmernehmer so klug sein und konsequenzen ziehen wollen.
Sehr geehrter Herr Ferl,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Bitte lassen Sie mir doch Ihre Adresse und Telefonnummer zukommen, damit ich Ihnen persönlich antworten kann. Meine Kontaktdaten erhalten Sie auf www.caren-marks.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Caren Marks, MdB