Frage an Caren Marks von Ulrich H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Marks,
Ich musste HARTZIV ab 01.08. beantragen, da meine befristete Stelle ausgelaufen ist. Nun bin ich nebenberuflich freiberuflich als Künstlervermittler tätig. Meine letzte Einnahme hatte ich im Mai diesen Jahres. Nun ist es so, das ein Künstleragent für seine Künstler (bei mir sind es vorwiegend SängerInnen) Vorsingen an den hiesigen Theater generiert, die Künstler dann vorstellt und diese dann bei Interesse des Theater zum Vorsingen eingeladen werden. natürlich gefallen nicht immer die Sänger, passen vielleicht auch nicht in die Rollen, da der Regisseur sich etwas anderes Vorstellt. Kurz und Gut, ich habe für die jetzige Spielzeit 2008/2009 keinen Sänger in einem Haus unter Vertrag. Wenn ein Vorsingen jetzt klappen sollte, dann erhalte ich frühestens ab Februar 2008 eine Provision in Höhe von 10% der Gage. Nun ist es so, das meine ARGE mir Einkommen anrechnen will. Ich kann aber kein Einkommen nachweisen, da ich wie schon erwähnt, keinen Künstler in einem Theater unter Vertrag habe und frühestens, wenn die Vorsingen gut laufen, ab Februar 2009. Was kann ich machen, welche Möglichkeiten habe ich einer Einkommensanrechnung von Einkommen, welches nicht vorhanden ist, zu umgehen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auf meine Frage antworten könnten.
Mit herzlichen Grüßen
Sehr geehrter Hentze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie aufgrund einer technischen Panne erst jetzt von mir hören.
Bitte lassen Sie mir doch Ihre Adresse und Telefonnummer zukommen, damit ich Ihnen persönlich antworten bzw. Ihre Anfragen an die zuständige Kollegin oder den zuständigen Kollegen in Hannover weiterleiten kann. Meine Kontaktdaten erhalten Sie auf www.caren-marks.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Caren Marks, MdB