Frage an Caren Marks von K. R. bezüglich Recht
Mit Hartz IV wurde ein Regelsatz für Alleinstehende von 345,-- € eingeführt. Als Unterkunftskosten kann man ca. 250 Euro veranschlagen. Damit hat er zusammen ca. 600 Euro, um, wie es die Regierung definiert, einen bescheidenen Lebensstandard zu leben.
Ein Schuldner, der anderen Geld schuldet und gepfändet wird, hat für den gleichen bescheidenen Lebensstandard 1.000 Euro zur Verfügung. Was ist nun ein bescheidener Lebensstandard und wieviel Geld braucht man dafür - 600 oder 1.000 Euro?
mfg
K. Rose
Sehr geehrte/r Frau/Herr Rose!
Sie sprechen die Frage an, mit welchem Maß die Politik die Grundlage für einen bescheidenen Lebensstandard misst und sehen einen Widerspruch zwischen Ihren Beispielen. Es handelt sich bei den von Ihnen angesprochenen Beispielen jedoch um unterschiedliche Sachverhalte. Bei dem einen handelt es sich um selbst erarbeitetes Arbeitseinkommen und beim Arbeitslosengeld II um eine staatliche Grundsicherung. Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Arbeitslosegeld-II-Empfänger die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes hat. Dieser Zusatzverdienst bleibt auch bis zu einem bestimmten Betrag anrechnungsfrei. Je nach dem, wie hoch der Zuverdienst ist, erhöht sich so auch das monatliche Einkommen. Dieses zusätzliche Einkommen ist politisch gewollt und wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Der von Ihnen dargestellte Widerspruch löst sich damit auf.