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Frage von Albrecht N. •

Frage an Caren Marks von Albrecht N. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Marks,

welche Überlegung lag den Tarifparteien zugrunde,die wöchentliche Arbeitszeit der angestellten Ärzte im öffentlichen Dienst auf 42 Stunden zu erhöhen?
Wie Sie wissen, leisten die ca 120.000 Klinikärze bereits 50 Millionen Überstunden jährlich. Diese werden in aller Regel weder vergütet, noch können diese aufgrund der angespannten personellen Situation in den Kliniken als Freizeitausgleich abgegolten werden!
Wie ist Ihre Meinung hierzu zumal nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes,welches schon vor vier(!) Jahren erging, Bereitschaftsdienszeit als Arbeitszeit zu werten ist. Danach müßten 15.000 zusätzliche Stellen in den Kliniken bereitgestellt werden,was bisher nicht geschehen ist!

Freundliche Grüße aus Mandelsloh
Albrecht Nause-Brackebusch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nause-Brackebusch,

das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September 2003 zum Bereitschaftsdienst von Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern haben wir mit den entsprechenden Änderungen des Arbeitszeitgesetzes am 26. September 2003 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Damit wird im Krankenhaus eine Begrenzung der teilweise sehr langen Arbeitszeit für Ärzte ermöglicht. Dies verbessert den Gesundheitsschutz der Klinikärzte und gibt den Patienten mehr Sicherheit bei der Behandlung. Neben der Bewertung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit ist eine tägliche Ruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden und eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorgesehen. Eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit steht unter Tarifvorbehalt und ist von der Zustimmung der Beschäftigten abhängig. In diesem Rahmen erhalten die Tarifvertragsparteien Spielräume für die Gestaltung.

Insbesondere von Arbeitgeberseite wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine Umsetzung dieser Regelung zum 1.1.2004 nicht möglich sei. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation würden nicht genügend Ärzte für die Umsetzung der neuen Arbeitszeitgesetzgebung zur Verfügung stehen (die Schätzungen des Mehrbedarfs schwanken zwischen 15.000 bis 41.000 zusätzliche Klinikärzte)

Deshalb wurde im Vermittlungsausschuss im Bundesrat eine Übergangsfrist für bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bis 31. Dezember 2005 vereinbart Mit dieser Übergangsregelung wurde den Umstellungsproblemen aller Branchen mit hohem Anteil von Bereitschaftsdiensten und Arbeitsbereitschaft Rechnung getragen. Der einzelne Arbeitnehmer kann sein Einverständnis zur Arbeitszeitverlängerung, wie sie im Gesetzbeschluss vorgesehen ist, mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen.
Damit haben die Tarifvertragsparteien noch bis Ende des Jahres Zeit, die Tarifverträge an die geänderten Vorgaben im Arbeitszeitgesetz anzupassen. Gleichzeitig bietet die Übergangsregelung die Möglichkeit, neue Arbeitsorganisationen zu entwickeln und umzusetzen.
Diese Regelung führt zu Mehrkosten. Eine entsprechende Finanzierungsmöglichkeit ist bereits im GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehen. In den Jahren 2004 bis 2006 werden die Mehrkosten durch einen gesonderten Zuschlag zu den Fallpauschalen in Rechnung gestellt. Die Tarifparteien wurden aufgefordert den Spielraum möglichst schnell zu nutzen und auszufüllen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufrieden stellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB