Frage an Caren Marks von Dr. Rudolf B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Marks,
alle großen Parteien haben plötzlich in diesem Wahlkampf ihr Herz für die Familie entdeckt. Meine Frage: Wann setzt die SPD nun endlich die BVG-Urteile (Anfang und Ende der 90er Jahre) zur steuerlichen Gleichbehandlung (nicht Besserstellung) von Familien mit Kindern um? 2. Frage: Alle Welt redet von Bildung und Ausbildung als Investition in die Zukunft unserer Kinder. Warum können Ausbildungskosten wie Studien- und Schulgebühren, auswärtige Unterbringung und Aufwendungen für Lehrmittel etc. nicht steuerlich als Werbungskosten bei den Eltern angerechnet werden?
MfG
Rudolf Baumeister
Sehr geehrter Herr Baumeister,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ihre Einschätzung, wonach die Familienpolitik erst durch den Wahlkampf eine Rolle spiele, kann ich beim besten Willen nicht teilen. Familienpolitik ist seit 1998 ein Schwerpunkt der rot-grünen Bundesregierung. Sie ist im Übrigen auch mein politischer Schwerpunkt, seit ich 2002 in den Bundestag gewählt wurde. Wir haben eine Vielzahl von Verbesserungen für Familien durchgesetzt. Seit 1998 haben wir die Ausgaben für Familien von 40 Milliarden (1998) auf rund 60 Milliarden Euro (2003) angehoben.
Die Stärkung von Ressourcen und Kompetenzen von Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen umzusetzen ist ein zentrales und seit der Regierungsübernahme vordringliches Anliegen unserer Fraktion und der gesamten Koalition.
Deshalb verfolgen wir neben den von mir unten geschilderten Beispielen zum Ausbau der monetären Leistungen in Zukunft vor allem eine Verbesserung der Infrastruktur für Familien. Im Mittelpunkt stehen dabei der Ausbau von verlässlichen Ganztagsschulen sowie hochwertige Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen.
Nun zu Ihren Fragen:
Entgegen Ihrer Meinung sind die Verfassungsgerichtsurteile aus den 90er Jahren längst umgesetzt worden. Siehe dazu bitte Jahressteuergesetz 1996 und 1. und 2. Familienfördergesetz von 2000 und 2002.
Zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten als Werbungskosten ist zu sagen, dass Werbungskosten Kosten sind, die mit der Erzielung eines Einkommens direkt in Verbindung stehen müssen. Wenn Eltern Kosten für ihre studierenden Kinder tragen, so hat dies nichts unmittelbar mit der Einkommenserzielung der Eltern zu tun. Sollten die studierenden Kinder ein steuerpflichtiges Einkommen haben, so können diese ihre Aufwendungen für das Studium im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 4.000 Euro geltend machen.
Auch in dem von Ihnen angesprochenen Bereich des Steuerrechts haben wir in den letzten Jahren vielfältige Verbesserungen für Familien durchsetzen können. Seit dem 01. Januar 2005 müssen Familien mit zwei Kindern unter Berücksichtigung des Kindergeldes erst dann Steuern zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen 37.540 € übersteigt. Das Kindergeld wurde seit 1998 dreimal auf 154,-€ erhöht, die Koalition hat den Kinderfreibetrag angehoben und neue Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung eingeführt. Insgesamt werden heute 5.808,-€ steuerlich berücksichtigt. Neben den hier genannten Kinderfreibeträgen wurde ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag in Höhe von bis zu 1.500,- € für erwerbsbedingte Betreuungskosten von Kindern unter 14 Jahren eingeführt (z.B. Kindergartenkosten). Diese Entlastung wird auf Nachweis dann gewährt, wenn die Eltern beide berufstätig sind und die Kosten die Höhe des allgemeinen Betreuungsfreibetrages von 1.546,- € übersteigen.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB