Frage an Caren Marks von Manfred G. bezüglich Gesundheit
Trifft es zu, dass Abgeordnete, sofern sie erstmalig in den Bundestag gewählt werden und zuvor Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, sich mit neu begründetem Innenverhältnis zum Bundestag/Staat hinsichtlich Versorgung im Krankheitsfall für eine bei Beamten übliche Krankenversorgung (Beihilfe) alternativ entscheiden können?
Wenn ja hinsichtlich Beihilfe, ist das mithin ein Grund dafür, dass anstehende Probleme bei der Gesundheitsreform nicht zum Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen und deren Finanzmisere gelöst werden können.
Was soll man von Abgeordneten halten, die ihre Stimme der eigenen Partei, wie z. B. Erhöhung der Mehrwertsteuer, auch Gesundheitsreform, und nicht die offenbar überwiegende Meinung der Bürger/Wähler vertreten?
Sehr geehrter Herr Grotzek,
ich habe Ihnen bereits vor Wochen direkt geantwortet, weil mir der persönliche Kontakt zu den Menschen, die sich an mich wenden, sehr wichtig ist. Ich hoffe, meine Antwort auf Ihre Frage konnte Ihnen weiterhelfen.
Sie, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises, können sich gern jederzeit an mich direkt wenden. Sämtliche Kontaktdaten erhalten Sie über meine Internetseite www.caren-marks.de
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Caren Marks