Frage an Caren Marks von Christoph S.
Sehr geehrte Frau Marks,
als ehemaliger und durch meine Familie tief in der Wedemark verwurzelter Mensch beobachte ich Ihre politische Arbeit immer mit besonderem Interesse.
Ihr Abstimmmungsverhalten beim Fracking Verbot ist mir daher aufgefallen und ich muss sagen ich bin sehr stark enttäuscht. Wie gut kennen Sie sich mit Fracking aus? Wissen Sie um die Gefahren - vor allem in dicht besiedelten Gebieten wie Deutschland? Wissen Sie, wie viele unterschiedliche Chemikalien bei Frackingvorgängen unkontrolliert in den Boden gepumpt werden? Wissen Sie um die Umweltschäden nicht nur der alten (vertikalen), sondern auch der neuen (horizontalen) Technik?
Wie werten Sie all diese Risiken, wenn Sie die möglichen Erträge entgegenstellen (die in DE nicht wirklich gut sind)?
Ich hoffe, Sie hatten einen sehr guten, mir bisher nicht ersichtlichen Grund für Ihr Verhalten und würde mich über eine Erklärung freuen. Ansonsten stellt sich Ihre Entscheidung für mich als verantwortungslos gegenüber den heutigen Bürgern, allem voran aber gegenüber der Nachfolgegenerationen dar!
Noch dazu in einer Zeit, in der Deutschland endlich Schritte in Richtung regenerative Energien, etc. macht. Sie befürworten und befeuern die Stimmen, die rückwärtsgewandte Technologien fordern - können Sie dies verantworten? Sind Sie rückwärts gewandt und nicht zukunftsfördernd?
In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruss,
Christoph Seifert
Sehr geehrter Herr Seifert,
Ihre Frage zum Thema Fracking habe ich erhalten. Gern nutze ich die Gelegenheit, Ihnen meine Position anhand einer Persönlichen Erklärung, die ich auch bereits bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben habe, zu verdeutlichen.
"Erklärung nach §31 GO BT
der Abgeordneten Caren Marks (SPD)
zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE "Verbot von Fracking in Deutschland" (Drucksachen 18/4810, 18/8113)
"Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang." Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.
Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.
Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen.
Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung.
Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, wie zum Beispiel in Niedersachsen, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.
Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.
Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich den Gesetzentwurf bzw. den Antrag ab."
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Beweggründe für die Ablehnung beider Anträge nachvollziehbar erläutern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB