Frage an Caren Marks von Ulf H.
Sehr geehrte Frau Marks,
gern wiederhole ich die vorherige Frage, diesmal direkt aus Ihrem Wahlkreis, da mich die Antwort auch interessiert.
Wieso haben Sie für eine Vorratsdatenspeicherung abgestimmt? Sind Sie wirklich der Überzeugung, dass uns dieses Vorgehen als Bürger mehr schützt als schadet? Was überzeugt Sie hierbei? Wie bewerten Sie die Erfolgsfaktoren in der Verbrechensbekämpfung aus dieser Speicherung?
Mit besten Grüßen aus Ihrem Wahlkreis,
Ulf Hauf
Sehr geehrter Herr Hauf,
ich habe für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt, weil die Verfolgung schwerster Kriminalität ohne einen verbesserten, gesetzlich geregelten, unter richterlichem Vorbehalt stehenden Zugang zu Kommunikationsdaten immer schwieriger wird. Das Gesetz ist ein Kompromiss zwischen den berechtigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger am Schutz ihrer Daten und den verbesserten Möglichkeiten zur Strafverfolgung. Es sieht den Datenabruf nur nach richterlichem Beschluss und zur Verfolgung schwerster Straftaten vor. Bundesjustizminister Heiko Maas hat genaue Leitlinien bestimmt, anhand derer eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von E-Mails eingeführt wird. Nach insgesamt sorgfältiger Abwägung haben mich auch diese klar definierten Vorgaben davon überzeugt, dem Gesetz zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB