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Frage von Erik S. •

Frage an Caren Marks von Erik S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Marks,
sie unterstzützen lobenswerter weise die Arbeit von Terre des Femmes gegen
die Genitalverstümmelung von Frauen (vor allem im Ausland).
Was tun sie gegen die Genitalverstümmelung von nicht zustimmungsfähigen
Babies männlichen Geschlechts?
Es ist inzwischen international bekannt und gesichert, dass die
Vorhautamputation eine irreversible Verstümmelung darstellt und keinerlei
gesundheitliche Vorzüge in entwickelten Ländern (wie Europa) darstellt.

Das Portal abgeordnetenwatch machte mich darauf aufmerksam, dass ich meine Behauptungen belegen solle. Dies tue ich wie folgt:
a) Vorhautamputation ist irreversibel: dies dürfte offensichtlich sein, selbst wenn keine gesundheitliche Ausbildung vorliegt. Eine abgeschnittene Vorhaut ist ebenso wenig ersetzbar, wie ein abgeschnittener Finger oder Augenlied.
b) gesundheitliche Vorzüge: es wird immer wieder mit einer HIV-Prävention argumentiert. Es gibt jedoch nur eine einzige "Studie" die diese Prävention in unterentwickelten Ländern postuliert. Deutschland und Europa sind offensichtlich keine unterentwickelten Länder.
Darüber hinaus gibt es massive Kritik an der besagten Studie. Die absolute Risikoreduktion laut den Befunden der Studien, beträgt lediglich 1,3%. Studienteilnehmer, die beschnitten wurden, hatten eine Komplikationsrate von bis zu 3%. Ob diejenigen Teilnehmer der Studie, die beschnitten wurden, ihr restliches Leben ein vermindertes Risiko für HIV-Infektionen haben ist fragwürdig. Quelle: http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision#.C3.9Cbertragung_von_HIV

Um sie nicht mit ausufernden Belegen zu überschwemmen, möchte ich nur noch eine weitere Quelle für die negativen Auswirkungen der Vorhautamputation zu nennen, folgende Zeitungsbericht: http://www.taz.de/!101655/

Zum Schluß noch folgende ergänzende Frage: Wann wird das Menschenrecht auf Unversehrtheit (insbesondere von Babies, Kleinkindern und Jugendlichen) ungeachtet des Geschlechts geachtet und was ist ihr Beitrag hierzu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schaber,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage vom 05. Februar 2015 Stellung.

Der Deutsche Bundestag hatte mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10331) die Bundesregierung aufgefordert, „unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“.

Dieser Beschluss ist auf das Urteil des Landgerichts Köln vom 07. Mai 2012 zurückzuführen, der die Beschneidung minderjähriger Jungen für rechtswidrig erklärt hatte.

Über Fraktionsgrenzen hinweg habe ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/11430) vorgelegt, der das Recht minderjähriger Jungen auf körperliche Unversehrtheit schützen sollte. In unserem Gesetzentwurf war vorgesehen, im Recht der elterlichen Sorge (§§ 1626 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres Sohnes einzuwilligen. Voraussetzung hierfür sollte wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs aber die Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Sohnes sein, der das 14. Lebensjahr vollendet haben muss. Details können Sie gerne dem Gesetzentwurf in der oben aufgeführten Drucksache entnehmen.

Leider hat unser Gesetzentwurf damals keine Mehrheit gefunden. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung, um dass es in der damaligen Diskussion hauptsächlich ging, keinen Vorrang gegenüber dem Grundrecht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung haben darf.

Mit freundlichen Grüßen,

Caren Marks