Frage an Caren Marks von Sebastian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Marks!
In Ihrer Antwort an Frau Orthoi schrieben Sie:
Zitat:"Auch das bayerische Verfassungsgericht hat eine entsprechende Klage abgewiesen."
Ist Ihnen bekannt, dass Stephan Kersten, der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des BY Rundfunks ist?
Er und 8 weitere Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind in einem weiteren Hauptamt zugleich Mitglieder des BY Verfassungsgerichtshofs.
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir/
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html
Wikipedia.de
Wie unbefangen kann ein Urteil in dieser Popularklage eigentlich überhaupt sein, wenn der Präsident des BY Verwaltungsgerichtshofs
- gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks - und also
- faktisch Vertreter des Klagegegners,
- zudem aber auch noch Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist?
Sehr geehrter Herr Pinz,
Frau Marks befindet sich im Urlaub. Sie hat mehrfach ihre Meinung zum Thema Rundfunkgebühren geäußert und ebenfalls dargelegt, dass sie als Bundestagsabgeordnete mit diesem Thema mangels Zuständigkeit nicht befasst ist.
Mit freundlichen Grüßen
Team Caren Marks