Frage an Caren Marks von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ihre Antwort von heute, 15.07.2014, an mich (und identisch an andere Teilnehmer dieses Forums) veranlasst mich, erneut Fragen zu stellen.
Sie schrieben: "Nach dem erfolgreichen WM-Endspiel (Quote bei der ARD 34,65 Millionen Zuschauer - ohne die Teilnehmer an Public-Viewing-Veranstaltungen -, das entspricht einem Marktanteil von 86,3 Prozent) halte ich ohnehin die Diskussion bei Abgeordnetenwatch für bestenfalls theoretisch."
Bin ich, weil angeblich 86,3% der Bevölkerung das letzte Fußballspiel im Fernsehen schaute, nur Theorie? Sie reduzieren Bürger zu Theorie? Wie ist das mit Art.1 GG vereinbar?
Danach schrieben Sie: "Bei weitergehenden Fragen bitte ich Sie, sich an die dafür zuständigen Landespolitiker zu wenden. Der Bundestag ist, wie ich bereits mitgeteilt habe, nicht zuständig."
Sind also für Sie Grundrechte wie Informationsfreiheit, negative Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, sowie Handlungsfreiheit, die mit dieser Rundfunkabgabe bei Einzelnen verletzt wird, Sachen des Landes? Nicht des Bundes? Diese Rechte werden weniger in den Landesgesetzen, eher in einem Bundesgesetz, dem Grundgesetz, garantiert: wieso ist das Grundgesetz nicht Sache des Bundes?
Ich frage erneut: Sind Verletzungen des Grundgesetzes dem Bundestag gleichgültig?
Sehr geehrte Frau Orthoi,
Sie konstruieren Zusammenhänge, die nicht bestehen und unterstellen Meinungen, die ich nicht habe. Ich teile Ihre Auffassung, die Gebühr verstoße gegen Grundrechte, ausdrücklich nicht. Das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage eines Unternehmens gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgewiesen. Das Gericht hat festgestellt: "Das Land hat dem Grunde nach die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung von Abgaben zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Auch das bayerische Verfassungsgericht hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB