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Frage von Viktor G. •

Frage an Caren Marks von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Marks,

Ihre Antwort an Herrn Schüller:
"Insgesamt halte ich den Personenkreis derjenigen, die keinerlei Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen, für mittlerweile sehr klein."

Haben Sie dafür Quellen? Setzten Sie etwa den Besitz eines Multifunktions-TV/-Gerätes dem Nutzer des ö.-r. Rundfunks gleich?

Die Begründung mit dem Verbreitungsgrad von Rundfunkgeräten im Haushalt, stammt aus einer Zeit, mit fast ausschließlich öffentlich-rechtlichen Programmangeboten. Diese Begründung ist heute längst überholt, weil große Teile der Bevölkerung sich jetzt unterschiedlich informieren und auf bestimmte Quellen zugunsten anderer verzichten oder bewusst Quellen meiden.

Durch die Zunahme der nicht ö.-r. Angebote verringert sich prozentual die Nutzung der überdimensionierten 90 öffentlich-rechtlichen Programme für TÄGLICH 21 MILLIONEN €.
Die Gruppen der Wohnungsinhaber, die nur Privat-Radio-Hörer, nur Privat-/ Pay-TV/Auslandssender Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray, YouTube, … Int.-Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen in einen sachfremden Topf "Nutzer des ö.-r. Rundfunks" geworfen. Die freiheitliche Selbstbestimmung durch nicht abgerufene ö.-r. Fernsehprogramme Geld einzusparen wird jedem genommen und die freiheitliche Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit Handlungsfreiheit, Eigentum (Geld) und Würde verletzt.

"… Kontrollen in den Wohnungen …" -> Ist die Aushöhlung und/oder das Betteln um Grundrechte besser?

Argumente dazu finden Sie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grund,

meine Meinung zum Thema Rundfunk- und Fernsehgebühren habe ich erläutert. Nach dem erfolgreichen WM-Endspiel (Quote bei der ARD 34,65 Millionen Zuschauer - ohne die Teilnehmer an Public-Viewing-Veranstaltungen -, das entspricht einem Marktanteil von 86,3 Prozent) halte ich ohnehin die Diskussion bei Abgeordnetenwatch für bestenfalls theoretisch.

Bei weitergehenden Fragen bitte ich Sie, sich an die dafür zuständigen Landespolitiker zu wenden. Der Bundestag ist, wie ich bereits mitgeteilt habe, nicht zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB