Frage an Caren Marks von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
In Ihrer Antwort vom 24.06.2014 an Frau Costa schreiben Sie auf dieser Plattform bezüglich des Zwangbeitrags für Rundfunk:
>>Das neue Prinzip der Solidargemeinschaft schafft insgesamt mehr Gerechtigkeit und verhindert "Schwarzseherei".<<
>>Natürlich muss die Informations- und Unterhaltungsqualität gewährleistet sein.<<
Fragen:
(1) Zwar ist ungerecht, dass Rundfunkverbraucher nicht zahlen. Ist für Sie aber Gerechter, dass Nicht-Verbraucher zahlen sollen?
(2) Rundfunk soll informieren, bilden, unterhalten, Kultur bringen und beraten. Nicht umsontst gibt es eine Informations- und Meinungsfreiheit. Außer der Schule gibt es keinen Bildungszwang. Unterhaltungsfreiheit ist so selbstverständlich, dass dieses Recht nicht kodifiziert ist. Ebenso das Recht, frei zu entscheiden, bei wem man sich Beratung holt. Über Kultur kann man sich heftig streiten. Diese Sachen sind so persönlich, dass eine Freiheit bestehen soll. Will die Politik uns jetzt diktieren, was richtige Information, Bildung, Unterhaltung, Kultur und Beratung sei? Soll beim öffentlich rechtlichen Rundfunk also diese richtige Information und Unterhaltung gewährleistet sein? Soll ich mit jenen solidarisch sein, die diese Information, Bildung, Unterhaltung, Beratung und Kultur des öffentlich rechtlichen Rundfunks für richtig halten?
Vielleicht können Sie sich auf Grund dieser Fragen vorstellen, warum manche Menschen die Zwangsabgabe für widerlich halten. Auf jeden Fall bestehe ich auf eine überzeugende Antwort auf diese Fragen: hier geht es um mehr als die Rundfunkabgabe, es geht um die Haltung der Politik gegenüber die Grundrechte der Bürger.
Sehr geehrte Frau Orthoi,
meine Meinung zum Thema Rundfunk- und Fernsehgebühren habe ich erläutert. Nach dem erfolgreichen WM-Endspiel (Quote bei der ARD 34,65 Millionen Zuschauer - ohne die Teilnehmer an Public-Viewing-Veranstaltungen -, das entspricht einem Marktanteil von 86,3 Prozent) halte ich ohnehin die Diskussion bei Abgeordnetenwatch für bestenfalls theoretisch.
Bei weitergehenden Fragen bitte ich Sie, sich an die dafür zuständigen Landespolitiker zu wenden. Der Bundestag ist, wie ich bereits mitgeteilt habe, nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB