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Frage von Daniele C. •

Frage an Caren Marks von Daniele C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Frau Marks,

mit großer Besorgnis sehe ich die Entwicklung bei dem neuen "Beitragsservice" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie stellen Sie sich dazu? Hier die einzelnen Kritikpunkte:

1. Der neue Beitrag wird ja jetzt auf Haushalte erhoben, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um einen Rentner am Existenzminimum oder um eine Luxusvilla handelt.

2. Zwar gibt es eine Härtefall-Regelung, der aber nur sehr bedingt Folge geleistet wird. Inzwischen wurden Fälle bekannt, daß sogar Hartz-4-Empfänger bezahlen sollen. Und zwar dann, wenn diese keine zusätzlichen Sozialleistungen beantragt haben. Tun sie dies aber, so wird jede zusätzliche Leistung erst mal mit dem Beitrag verrechnet. - Studenten, die Bafög beziehen, müssen trotzdem bezahlen, wenn der diesbezügliche Bescheid zu spät erstellt wird.

3. Bürger, die keinerlei Leistungen der Sender abfordern, sollen im Rahmen dieser "Demokratie-Abgabe" dennoch bezahlen. Mein Verständnis für Demokratie ist ein anderes.

4. Wenn ich mir anschaue, wofür diese immensen Gelder - die Rede ist von mindestens 7,5 Milliarden - verwendet werden, stellt sich mir doch die Frage, ob hier von einer "Grundversorgung" gesprochen werden kann. Gehört zu einer solchen Grundversorgung der Ankauf extrem teurer Fußballübertragungsrechte? Oder die Finanzierung völlig überzogener Moderatoren- und Intendantengehälter? Oder die Berentung der Mitarbeiter in Höhe von € 1.500,00 - zusätzlich zur gesetzlichen Rente? Nur drei Beispiele von vielen anderen.

5. Der gesetzlich verankerte Bildungsauftrag führt nur noch ein Nischendasein.

6. Mit am schlimmsten finde ich das Einsammeln der privaten Daten bei den Meldämtern. Hier wird eine parallele Meldedatei aufgebaut. Ja, parlamentarisch abgesegnet, das macht die Sache aber nicht besser.

Mich interessiert Ihre persönliche Meinung dazu. Die offiziellen Verlautbarungen kenne ich alle, benötige also keine weiteren Textbausteine.

Mit freundlichem Gruß
D. Costa

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Costa,

gern nehme ich Bezug auf Ihre Nachricht und Ihre Kritikpunkte zu dem neuen Rundfunkbeitrag, der im Januar 2013 das bisherige Gebührensystem abgelöst hat.

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochene Neuregelung zu den Rundfunkgebühren. Da Sie explizit nach meiner persönlichen Meinung fragen, antworte ich Ihnen entsprechend:

Den Wechsel vom bisherigen Modell der geräteabhängigen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag, der für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben wird, halte ich persönlich grundsätzlich für eine richtige Neuregelung, die auch Ausnahmeregelungen zulässt. So sind für bestimmte „Härtefälle“ weiterhin zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen.
Aus meiner Sicht hatte sich die alte Regelung als zunehmend problematisch und unzeitgemäß herausgestellt. Das neue Prinzip der Solidargemeinschaft schafft insgesamt mehr Gerechtigkeit und verhindert „Schwarzseherei“.

Natürlich muss die Informations- und Unterhaltungsqualität gewährleistet sein. Den konkret von Ihnen kritisierten Ankauf von Fußballübertragungsrechten durch die öffentlich-rechtlichen Sender halten ich sowie eine große Mehrheit für gerechtfertigt. Schlecht hingegen fände ich, wenn beispielsweise die Spiele der aktuell stattfindenden Fußballweltmeisterschaft nur von Privatsendern oder gar von Pay-TV-Sendern übertragen werden würden.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks MdB