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Frage von Werner H. •

Frage an Caren Marks von Werner H. bezüglich Senioren

Hallo Caren,

wann wirst du dich für eine Angleichung älterer Mütter bei der Rente an die Regelung für jüngere Mütter einsetzen ? Der Unterschied beträgt 2 Entgeltpunkte bei der Anerkennung der Erziehungszeiten von 1 bis 3 Jahren.

Herzliche Grüße
Werner

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Antwort von
SPD

Lieber Werner,

vielen Dank für deine Frage, die ich gern beantworten will. Die Stichtagregelung, die zu einer Ungleichbehandlung der Mütter führt, wurde damals von der CDU eingeführt. Jetzt, kurz vor der Wahl, verspricht sie die Ausweitung der "Mütterrente", stellt diese aber gleichzeitig unter Finanzierungsvorbehalt. Wir hingegen wollen grundsätzlich das Rentensystem umbauen, um auch in Hinblick auf die unterschiedlichen Erwerbsverläufe bei Männern und Frauen mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Dafür wollen wir parallel zum gesetzlichen Mindestlohn die Solidarrente einführen: Wer langjährig der gesetzlichen Rentenversicherung angehört und Beiträge gezahlt hat, muss eine Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung erhalten. Die Solidarrente sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 Euro liegt. Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 Euro durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt.
Zur Solidarrente zählt auch, familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung besser abzubilden. Wir wollen in angemessenem Umfang Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausdehnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, und so gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessern, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten. Die Kosten der Solidarrente finanzieren wir aus Steuermitteln. Die Finanzierung des abschlagsfreien Rentenzugangs nach 45 Versicherungsjahren, der verbesserten Erwerbsminderungsrente und der Stabilisierung des Rentenniveaus werden wir durch einen höheren Rentenversicherungsbeitrag und den Aufbau einer höheren Nachhaltigkeitsreserve sicherstellen. Die Einbeziehung der Selbstständigen ohne obligatorische Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung reduziert ihr Armutsrisiko im Alter. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Mit diesem grundsätzlichen Umbau des Rentensystems ist den Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, deutlich besser geholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB