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Frage von Carl-Alexander Freiherr von M. •

Frage an Caren Marks von Carl-Alexander Freiherr von M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Marks,

Sie enthielten sich, bei der 225. Sitzung des Deutschen Bundestages, am 28.2.2013, bei der Abstimmung ob

Trinkwasser ein Menschenrecht sei.

Meine Frage wie lange können Sie ohne Trinkwasser überleben?

Was war der Grund für Ihre Enthaltung?

Sind Sie der Meinung, die Allgemeinheit kann sich Wasser von Nestlé und Co. leisten?

Entschuldigen Sie, ich bin sehr verunsichert, ob der Vertretung meiner Grundrechte, durch Sie.

Welche Hintergrundinformationen haben Sie, dass Sie quasi NEIN sagten zum Grundrecht auf Trinkwasser?

Ihr sehr verunsicherter

Carl-Alexander Freiherr von Maltzahn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Maltzahn,

Ihre Frage will ich gern beantworten. Um es ganz deutlich zu sagen: Die SPD ist gegen die Privatisierung der Wasserversorgung, denn sie ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Europäischen Parlament und im Bundestag hat die SPD anlässlich der Debatte über die europäische Richtlinie, die die Privatisierung der Wasserversorgung erleichtern sollte, diese Position in einem eigenen Antrag zur Abstimmung gebracht. Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut und daher muss eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung Ziel guter Politik bleiben. Das haben wir in unserem Antrag deutlich gemacht. CDU/CSU und FDP haben leider unseren Antrag abgelehnt, obwohl sie immer behaupten, ebenfalls gegen die Privatisierung der Wasserversorgung zu sein. Von der LINKEN wird fälschlicherweise behauptet, die SPD habe für die Privatisierung gestimmt. Richtig ist, dass wir uns beim Antrag der LINKEN enthalten haben. Das lag daran, dass er uns nicht weit genug ging. Unser SPD-Antrag im Deutschen Bundestag hat sich nämlich nicht auf die Wasserversorgung beschränkt, sondern auf alle wichtigen Felder der Daseinsvorsorge bezogen. Auch der Antrag der GRÜNEN ging weiter als der Antrag der LINKEN, daher haben wir ihm zugestimmt. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Die Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union ist für uns nicht tragbar. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, öffentliche Träger der Wasserversorgung - wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände - aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen. Hierüber sind wir uns mit den SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament einig.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB